Steuernachforderung der EU-Kommission EU-Gericht lehnt Steuerverfahren gegen Starbucks ab

Starbucks: EU-Gericht lehnt Steuerverfahren gegen Starbucks ab Quelle: AP

Das Gericht der Europäischen Union kippt in einem Urteil eine EU-Steuernachforderung von bis zu 30 Millionen Euro an Starbucks wegen illegaler Steuervorteile. Der Fall dürfte nun vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) kippt eine millionenschwere EU-Steuernachforderung an Starbucks wegen illegaler Steuervorteile. Es sei der EU-Kommission nicht gelungen, die Existenz einer Vorzugbehandlungen von Starbucks nachzuweisen, teilte das zweithöchste europäische Gericht am Dienstag in Luxemburg mit. Mit dem heutigen Urteil werde die damalige Entscheidung der Kommission aufgehoben. Gegen das Urteil kann allerdings noch innerhalb von zwei Monaten vor dem letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Die Kaffeekette hatte einer Entscheidung der EU-Kommission von 2015 zufolge in den Niederlanden angeblich zu wenig Steuern gezahlt. Starbucks soll nach Erkenntnissen der EU-Behörde Gewinne innerhalb des Konzerns verlagert haben, um Abgaben an den Fiskus zu sparen. Die Niederlande gaben den komplexen Transaktion mit Steuervorbescheiden ihren Segen. Das Vorgehen sei einer Staatshilfe des Landes für den US-Konzern gleichkommen und sei als illegal einzustufen, hatte die Kommission seinerzeit erklärt. Die Niederlande müssten bis zu 30 Millionen Euro von den Amerikanern nachfordern.

Das Luxemburger Urteil, das beim EuGH angefochten werden kann, stellt einen herben Rückschlag für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dar. Sie geht öffentlichkeitswirksam gegen fragwürdige Steuererleichterungen vor, die EU-Länder multinationalen Unternehmen angeboten haben. Größter Fall ist ein 13 Milliarden Euro schwerer Steuerbescheid an Apple in Irland. Auch die Entscheidung wird derzeit vor Gericht durchleuchtet. In Luxemburg, den Niederlanden und Irland haben überproportional viele internationale Konzerne ihren Europa-Sitz. Die Kommission nimmt in dem Zusammenhang derzeit Ikea, Nike und andere Firmen unter die Lupe.

EU-Gericht bestätigt Steuernachzahlungen von Fiat in Luxemburg

In einem ähnlichen Steuerfall der Kommission gegen Fiat Chrysler lehnte der EuG die Klage des Unternehmens allerdings ab. In diesem Fall hat das EU-Gericht die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung der Fiat-Gruppe in Luxemburg bestätigt. Die Beschwerden sowohl des Unternehmens als auch Luxemburgs würden abgewiesen, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssachen T-755/15 und T-759/15).

Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass die Fiat-Gruppe in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile bekommen habe. Luxemburg sollte die Summe – nach genauer Berechnung – von dem Unternehmen zurückverlangen. Es ging um rund 20 bis 30 Millionen Euro. Gegen dieses Urteil kann ebenfalls innerhalb von rund zwei Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

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