Tauchsieder

„Tipping point“ – and no return?

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Spotify übt den Aufstand

Und das ist noch nicht alles. Die Autoren raten außerdem, den widersprüchlichen Infrastrukturcharakter der Plattformen als ökonomisches Novum anzuerkennen und rechtlich zu fassen: Die „hybride Natur“ der Plattformen verbinde häufig „Aspekte des Angebots von Vermittlungsleistungen mit der Nachfrage von (bzw. Suche nach) ‚Content‘“ – und weil die Angewiesenheit der Plattformen auf die Vermittlungsleistung im Vordergrund steht, habe das Kartellrecht vor allem auf die „Ermittlung von Nachfragemacht“ zu achten: „Es wird daher empfohlen, ‚Intermediationsmacht‘ als eigenständige, dritte Form der Macht im deutschen Wettbewerbsrecht zu verankern.“ 

Auch „konglomerate Strukturen“, „neue Arten von Verbundvorteilen“ und den „systemischen Aufkauf von kleinen innovativen Start-up-Unternehmen“ nehmen die Kartellexperten ins Visier – und natürlich wollen sie abschließend auch noch „den Zugang zu großen Datenmengen für Zwecke des Trainings selbstlernender Algorithmen“ erleichtern, um „auf diese Weise Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen zu neutralisieren“ – Überlegungen in Richtung einer marktanteilsabhängigen „Daten-Sharing-Pflicht“ seien ausdrücklich zu begrüßen. Im Herbst wird es spannend. Es ist davon auszugehen, dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sich den rechtlichen Konkretisierungen und Empfehlungen weitgehend anschließen wird, zumal Studien-Autorin Heike Schweitzer zu den drei Vorsitzenden der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ zählt, die bis dahin Handlungsempfehlungen erarbeiten soll.

Und das also ist in etwa der Hintergrund, vor dem sich auch der gegenwärtig eskalierende Streit zwischen Spotify und Apple abspielt. Der schwedische Musik-Streaming-Marktführer hat am Mittwoch Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht und will den Valley-Konzern zur Anpassung seiner Geschäftsbedingungen zwingen. Wobei es Spotify-Chef Daniel Ek, anders als Elizabeth Warren, nicht um die politische Grundsatzfrage geht, ob Apple im Musikmarkt zugleich das Spielfeld bereitstellen, Mitspieler und Schiedsrichter sein darf. Sondern vorerst nur darum, dass ein „level playing field“ hergestellt wird. Anders gesagt: Spotify hat kein Problem damit, dass auch Apple einen Streaming-Dienst für Musik (Apple Music) anbietet. Wohl aber damit, dass auf Apple-Geräten keine fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen beiden Anbietern herrschen. 

Brauchen wir europäische Champions, um im globalen Konkurrenzkampf zu bestehen? Ökonomen halten die Ideen aus Berlin und Paris für fragwürdig.
von Silke Wettach

Die Vorwürfe im Einzelnen: Apple verlangt von Anbietern, die digitale Waren und Abonnements in einer App verkaufen wollen, Apples In-App-Bezahlsystem zu nutzen und kassiert dafür eine Provision (30/15 Prozent); Apple versagt Spotify, wenn es die Provision nicht zahlen will, das bequeme, sekundenschnelle App-Upgrade; Apple verzögert Software-Updates von Spotify, blockt Spotifys Sonderangebote und versperrt Spotify Zugänge über seine Spracherkennungssoftware Siri oder zu seinem Lautsprechersystem HomePod – Zugänge, die Apple Music selbstverständlich offen stünden. Manche der Vorwürfe dürften sich schwer nachweisen lassen. Zumal Apple sein System weitgehend von Malware freigehalten hat, auch weil es externe Apps scharf kontrolliert. 

Doch noch schwerer dürfte es Apple fallen, die Vorwürfe zu entkräften. Fakt ist: Die entscheidenden Weichen des Musik-Streaming-Geschäfts werden in den nächsten zwei, drei Jahren gestellt, und die Marktasymmetrien sind schlagend. Das Servicegeschäft zählt zu den Wachstumstreibern von Apple. Die Abonnementenzahlen von Apple Music haben sich binnen zwei Jahren auf 40 Millionen vervierfacht. Allein im ersten Geschäftsquartal 2019 (Oktober bis Dezember 2018) erwirtschaftete Apple 20 Milliarden Dollar Gewinn; dem stehen, abgesehen von zuletzt einmalig 43 Millionen Euro Gewinn, laufend rote Zahlen bei Spotify entgegen. 

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um alte Kartellfragen. Um David gegen Goliath. Um hohe Preise, die ein dominierender Akteur zum Schaden der Verbraucher durchsetzt. Sondern es geht um die Frage, ob Apple dank seiner finanziellen Ressourcen und seines integrierten Geschäftsmodells, dank seiner Zugänge und Zerberusmacht Fakten in Teilmärkten schaffen darf, über deren Angebot und Nachfrage es zugleich (mit-)bestimmt – oder eben nicht. Wie gesagt: Hier und heute werden die Weichen gestellt, die Karten neu gemischt: Apple plant noch in diesem Jahr den Einstieg ins Filmgeschäft, um Netflix (und Amazon) das Wasser abzugraben - und ein „Netflix für News“, eine hybride News-App, in die Verlagshäuser ihren „Content“ einspeisen - gegen Gebühr versteht sich. Mit dem Unterschied, wie es heißt, dass Apple sich diesmal wohl nicht mit 30 Prozent zufrieden gibt – sondern auf 50 Prozent der Erlöse bestehen soll.  

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