Tauchsieder
Margrethe Vestager Quelle: REUTERS

„Tipping point“ – and no return?

Machtwirtschaft oder Marktwirtschaft? Die Weichen werden hier und heute gestellt. Kartellrechtler schärfen ihre Werkzeuge gegen den Plattform-Kapitalismus – endlich. Und Spotify probt den Aufstand gegen Apple.

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Es hat lange gedauert, zu lange, bis die Politik kartellrechtlichen Handlungsbedarf gesehen hat. Aber immerhin, jetzt scheint es soweit: Die Digitalkonzerne im Silicon Valley geraten mit ihren Geschäftsmodellen – und mehr noch mit ihrem Geschäftsgebaren – endlich in die Defensive. Die liberale EU-Wettbewerbskommissarin Magrethe Vestager hat in dieser Woche erstmals die Zerschlagung von Alphabet (Google), Facebook oder Apple „als letztes Mittel“ ins Spiel gebracht. Und US-Senatorin Elizabeth Warren kennt auch schon das entscheidende Kriterium der Aufspaltung: Kein Konzern darf zugleich Spieler sein, das Spielfeld stellen und die Spielregeln (mit-)bestimmen dürfen.

Geht es nach Warren, soll Apple nicht mehr den App Store betreiben und Apps anbieten, Amazon keine Eigenmarken mehr entwickeln und Google nicht mehr seine Angebote listen dürfen. Sie hat verstanden, dass sich das, was wir unter Wirtschaften verstehen, durch die Digitalisierung einmal mehr radikal verändert. Die Netzwerkeffekte des KAppitalismus und die Gesetze der Plattform-Ökonomie (Macht- und Marktkonzentration durch die Produktion und den Vertrieb von immateriellen Gütern) unterlaufen das Wettbewerbsprinzip, begünstigen Winner-takes-it-all-Märkte und monopolistische Konzernstrukturen - und sie tun das auf ganz andere Weise als noch US Steel oder Standard Oil im Industriezeitalter.

Es ist daher weder überraschend noch ungeheuerlich, schon gar nicht grundstürzend, was Elizabeth Warren fordert – auch wenn es uns auf den ersten Blick so vorkommt, weil wir uns längst ans Ungeheuerliche gewöhnt haben: an den multimedial vernetzten Facebook-Instagram-WhatsApp-Kosmos, die Abgeschlossenheit des Apple-Welt-Raums, die Selbstreferenzialität des Google-Universums. Warren hält dagegen nüchtern fest: Eine Plattform hat wettbewerbsoffen und konkurrenzneutral zu sein. 

Dahinter steht eine dreifache Einsicht. Erstens: Eine Plattform ist ihres bereitstellenden, intermediären und allpräsenten Charakters wegen mit keinem physischen Produkt, keiner zeiträumlich begrenzten Ware, keinem prinzipiell knappen Gebrauchs- oder Verbrauchsgut (Auto, Fernseher) vergleichbar; eher einem zweiseitigen Markt, also einer Art Messe, genau genommen einer Infrastruktur verwandt - Systemen der Ver- und Entsorgung mit Wasser und Strom sowie Kanal-, Schienen-, Straßenverkehrs- und Kommunikationsnetzen. Zweitens: Bei diesen Plattformen handelt es sich um Nova potenziell globaler, niemals vernutzbarer, im Wege von Software-Updates laufend optimierbarer Infrastrukturen, die prinzipiell allen Menschen weltweit gleichzeitig offen stehen. Und drittens: Diese Plattform-Infrastrukturen werden in liberal-demokratischen Gesellschaften nicht von Staaten oder dezentralen Netzwerken (Internet) volkswirtschaftlich-wertfrei vorgehalten, sondern privat-eigennützig betrieben und betriebswirtschaftlich-berechnend verwaltet.

Eine Anpassung des Kartellrechts ist daher dringend geboten - und es liegt dem Wirtschaftsministerium nach der neunten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (seit Juni 2017) mit Blick auf die zehnte Novelle ja auch schon eine starke Studie zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ vor. Darin mahnen die Autoren - Heike Schweitzer, Justus Haucap, Wolfgang Kerber, Robert Welker - an, in bestimmten Fällen die Interventionsschwelle zu senken und präventiv tätig zu werden. Wörtlich heißt es: „Es gibt…  gute Argumente für eine flexiblere Handhabung der bisherigen Prüfungsmethodik… Märkte mit starken positiven Netzwerkeffekten können zu einem ‚Tipping‘, nämlich zu einem Umkippen ins Monopol neigen.“ Das Umkippen werde durch „unilaterale Verhaltensweisen einzelner Akteure begünstigt oder sogar induziert“ – und weil sich „das ‚Tipping‘ ins Monopol - ist es erst einmal geschehen, kaum noch rückgängig machen“ lasse, empfehlen die Experten einen Zusatzartikel im Wettbewerbsrecht, der „Plattformen überlegener Marktmacht und Plattformanbietern in engen Oligopolen eine missbräuchliche Behinderung von Wettbewerbern verbietet“. 

Spotify übt den Aufstand

Und das ist noch nicht alles. Die Autoren raten außerdem, den widersprüchlichen Infrastrukturcharakter der Plattformen als ökonomisches Novum anzuerkennen und rechtlich zu fassen: Die „hybride Natur“ der Plattformen verbinde häufig „Aspekte des Angebots von Vermittlungsleistungen mit der Nachfrage von (bzw. Suche nach) ‚Content‘“ – und weil die Angewiesenheit der Plattformen auf die Vermittlungsleistung im Vordergrund steht, habe das Kartellrecht vor allem auf die „Ermittlung von Nachfragemacht“ zu achten: „Es wird daher empfohlen, ‚Intermediationsmacht‘ als eigenständige, dritte Form der Macht im deutschen Wettbewerbsrecht zu verankern.“ 

Auch „konglomerate Strukturen“, „neue Arten von Verbundvorteilen“ und den „systemischen Aufkauf von kleinen innovativen Start-up-Unternehmen“ nehmen die Kartellexperten ins Visier – und natürlich wollen sie abschließend auch noch „den Zugang zu großen Datenmengen für Zwecke des Trainings selbstlernender Algorithmen“ erleichtern, um „auf diese Weise Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen zu neutralisieren“ – Überlegungen in Richtung einer marktanteilsabhängigen „Daten-Sharing-Pflicht“ seien ausdrücklich zu begrüßen. Im Herbst wird es spannend. Es ist davon auszugehen, dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sich den rechtlichen Konkretisierungen und Empfehlungen weitgehend anschließen wird, zumal Studien-Autorin Heike Schweitzer zu den drei Vorsitzenden der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ zählt, die bis dahin Handlungsempfehlungen erarbeiten soll.

Und das also ist in etwa der Hintergrund, vor dem sich auch der gegenwärtig eskalierende Streit zwischen Spotify und Apple abspielt. Der schwedische Musik-Streaming-Marktführer hat am Mittwoch Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht und will den Valley-Konzern zur Anpassung seiner Geschäftsbedingungen zwingen. Wobei es Spotify-Chef Daniel Ek, anders als Elizabeth Warren, nicht um die politische Grundsatzfrage geht, ob Apple im Musikmarkt zugleich das Spielfeld bereitstellen, Mitspieler und Schiedsrichter sein darf. Sondern vorerst nur darum, dass ein „level playing field“ hergestellt wird. Anders gesagt: Spotify hat kein Problem damit, dass auch Apple einen Streaming-Dienst für Musik (Apple Music) anbietet. Wohl aber damit, dass auf Apple-Geräten keine fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen beiden Anbietern herrschen. 

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von Silke Wettach

Die Vorwürfe im Einzelnen: Apple verlangt von Anbietern, die digitale Waren und Abonnements in einer App verkaufen wollen, Apples In-App-Bezahlsystem zu nutzen und kassiert dafür eine Provision (30/15 Prozent); Apple versagt Spotify, wenn es die Provision nicht zahlen will, das bequeme, sekundenschnelle App-Upgrade; Apple verzögert Software-Updates von Spotify, blockt Spotifys Sonderangebote und versperrt Spotify Zugänge über seine Spracherkennungssoftware Siri oder zu seinem Lautsprechersystem HomePod – Zugänge, die Apple Music selbstverständlich offen stünden. Manche der Vorwürfe dürften sich schwer nachweisen lassen. Zumal Apple sein System weitgehend von Malware freigehalten hat, auch weil es externe Apps scharf kontrolliert. 

Doch noch schwerer dürfte es Apple fallen, die Vorwürfe zu entkräften. Fakt ist: Die entscheidenden Weichen des Musik-Streaming-Geschäfts werden in den nächsten zwei, drei Jahren gestellt, und die Marktasymmetrien sind schlagend. Das Servicegeschäft zählt zu den Wachstumstreibern von Apple. Die Abonnementenzahlen von Apple Music haben sich binnen zwei Jahren auf 40 Millionen vervierfacht. Allein im ersten Geschäftsquartal 2019 (Oktober bis Dezember 2018) erwirtschaftete Apple 20 Milliarden Dollar Gewinn; dem stehen, abgesehen von zuletzt einmalig 43 Millionen Euro Gewinn, laufend rote Zahlen bei Spotify entgegen. 

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um alte Kartellfragen. Um David gegen Goliath. Um hohe Preise, die ein dominierender Akteur zum Schaden der Verbraucher durchsetzt. Sondern es geht um die Frage, ob Apple dank seiner finanziellen Ressourcen und seines integrierten Geschäftsmodells, dank seiner Zugänge und Zerberusmacht Fakten in Teilmärkten schaffen darf, über deren Angebot und Nachfrage es zugleich (mit-)bestimmt – oder eben nicht. Wie gesagt: Hier und heute werden die Weichen gestellt, die Karten neu gemischt: Apple plant noch in diesem Jahr den Einstieg ins Filmgeschäft, um Netflix (und Amazon) das Wasser abzugraben - und ein „Netflix für News“, eine hybride News-App, in die Verlagshäuser ihren „Content“ einspeisen - gegen Gebühr versteht sich. Mit dem Unterschied, wie es heißt, dass Apple sich diesmal wohl nicht mit 30 Prozent zufrieden gibt – sondern auf 50 Prozent der Erlöse bestehen soll.  

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