Transatlantisches Freihandelsabkommen Die fünf Fehler der TTIP-Befürworter

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EU und Mitgliedsstaaten streiten über Zuständigkeit

Die Schiedsgerichte könnten zum entscheidenden Hindernis werden. „Die Amerikaner werden sich kaum auf die EU- Position einlassen“, sagt Langhammer. Der Kieler Ökonom schlägt eine radikale Lösung vor. „Wir sollten uns an den Regeln der Welthandelsorganisation orientieren, wonach nur Staaten gegeneinander klagen dürfen, keinesfalls Unternehmen gegen Staaten.“

5. Es ist unklar, wer für TTIP zuständig ist

Das Freihandelsabkommen mit Kanada, kurz Ceta, gilt als Vorbild für den Vertrag mit den Vereinigten Staaten. Derzeit erleben wir einen Streit darüber, wer den Abkommen zustimmen muss und darf. Handelt es sich um einen reinen Handelsvertrag, ist ausschließlich das Europäische Parlament zuständig. Handelt es sich aber um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ haben die 28 Mitgliedsstaaten sowie einige Regionalparlamente ein Mitspracherecht.

Die Nationalstaaten haben sich durchgesetzt: Bei Ceta sollen nach jetzigem Stand 38 nationale und regionale Parlamente mitentscheiden.



Die EU-Kommission will das Abkommen mit Kanada in Kraft setzen, sobald das Europäische Parlament zugestimmt hat. Die nationalen Parlamente sollen erst danach abstimmen, ein Prozess, der Jahre dauern dürfte. Nur was passiert, wenn die Ratifizierung in einem Mitgliedsland scheitert?

„Die Kommission hofft, dass niemand niedrige Zölle wieder abschaffen will, wenn sie erstmal da sind“, erklärt Schmucker. „Ich bin nur nicht sicher, ob dieses Verfahren funktionieren wird – schon gar nicht mit Blick auf TTIP.“

Fazit

Ob das transatlantische Freihandelsabkommen je in Kraft treten wird, ist im Sommer 2016 offen. Zumal sich in den USA die Präsidentschaftskandidaten Donald Trump und Hillary Clinton mit skeptischen Freihandelsbekundungen überbieten. Darauf haben die Europäer nur geringen Einfluss. Wenn es aber scheitert, wären Brüssel und Co. mitverantwortlich. Die Europäer haben zu viele Fehler gemacht.

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