Transatlantisches Freihandelsabkommen Wer TTIP retten will, muss die privaten Schiedsgerichte opfern

Die Bundesregierung kommt den TTIP-Gegner keinen Millimeter entgegen und hält an den umstrittenen Schiedsgerichten fest – ein Fehler. Denn die Gegner werden nun alles unternehmen, um TTIP zu stoppen.

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November 2015 in München: TTIP-Gegner machen mobil. Quelle: dpa

Sigmar Gabriel ist umgefallen. Diese Botschaft können die TTIP-Gegner nun genüsslich verbreiten. Wie die ZEIT in dieser Woche berichtet, kämpft die Bundesregierung hinter den Kulissen dafür, dass die privaten Schiedsgerichte erhalten bleiben.

Dabei hatte der SPD-Chef und Wirtschaftsminister vor einem Jahr eine Alternative ins Spiel gebracht. Gabriels Motto damals: Schiedsgerichte ja, aber keine privaten, sondern öffentliche. Das war ein kluger Schachzug, nahm er den TTIP-Gegnern doch ein wichtiges Argument weg.

Der Erlanger Völkerrechtler Markus Krajewski hatte für das Wirtschaftsministerium einen Plan entwickelt, wonach Europäer und Amerikaner einen permanenten Handelsgerichtshof gründen sollten, in der beide Seite Richter entsendet hätten. Streitfälle wären öffentlich verhandelt worden.

Die bisher geplanten Schiedsgerichte zählen zu den größten Streitpunkten in der TTIP-Debatte, da Unternehmen außerhalb der bestehenden Rechtssysteme gegen ein Land klagen könnten, wenn sie ihre Interessen durch staatliche Eingriffe verletzt sehen. Eine der bekanntesten Fälle hierzulande ist die Klage des schwedischen Energieunternehmens Vattenfall gegen die Bundesrepublik. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf 4,7 Milliarden Euro, nachdem Berlin den Atomausstieg beschlossen hatte.

Die Sorge der TTIP-Gegner, dass solche Klagen zunehmen könnten, wenn das Freihandelsabkommen samt privater Schiedsgerichte beschlossen würde, ist berechtigt. Umso reizvoller war Gabriels Vorschlag, einen transatlantischen Handelsgerichtshof einzurichten. Dass der Wirtschaftsminister diese Pläne nun offenbar nicht weiter verfolgt, ist im Wettstreit um die Deutungshoheit verheerend.

Möglicherweise hätten sich die TTIP-Gegner auf einen Vertragsentwurf zähneknirschend eingelassen, in dem auf private Schiedsgerichte verzichtet würde. Die Bundesregierung hätte sagen können: Wir sind in einem wichtigen Streitpunkt auf euch zugegangen. Nun aber stachelt die Bundesregierung die TTIP-Gegner geradezu an, gegen das Freihandelsabkommen erneut mobil zu machen.



Zwar ist es unwahrscheinlich, dass Europäische Union und USA sich bis Jahresende auf einen gemeinsamen Entwurf einigen werden. Aber selbst wenn: Der Bundestag wird zustimmen müssen – auch um der Bevölkerung den Eindruck zu vermitteln, dass nicht über die Köpfe der deutschen Parlamentarier hinweg entschieden wird.

Was jetzt geschieht ist absehbar: Wenn ein fertiger Vertragstext vorliegt, der im Bundestag diskutiert wird, werden die TTIP-Gegner eine noch größere Kampagne starten als bisher. Greenpeace, Campact und andere zivilgesellschaftliche Gruppen werden (wieder) hunderttausende Menschen gegen TTIP auf die Straße bringen. Sie werden wochenlang eine gut geplante und sauber orchestrierte Kampagne fahren. Die Chancen sind hoch, dass die Bundesregierung diese öffentliche Schlammschlacht verlieren wird – egal, ob sie gute Argumente auf ihrer Seite hat oder nicht.

Sollte das Freihandelsabkommen nun scheitern, wären Angela Merkel und Sigmar Gabriel mitschuldig. Sie hätten alles dafür tun müssen, um den Kern des Abkommens zu retten – nämlich Handelserleichterungen und die gegenseitige Anerkennung von sinnvollen Standards.

Private Schiedsgerichte hatten bei früheren Freihandelsabkommen ihre Berechtigung. Bei einem Abkommen zwischen den USA und der EU - mit vertrauenswürdigen und demokratisch legitimierten Gerichtsbarkeiten auf beiden Seiten - sind private Schiedsgerichte verzichtbar. Sie zu opfern könnte der letzte, verzweifelte Versuch sein, das Freihandelsabkommen noch zu retten.

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