
In den deutschsprachigen Stammländern des Lufthansa-Konzerns schließen sich die Gewerkschaften des fliegenden Personals zu einem Bündnis zusammen. Man wolle auf internationaler Ebene gegen Lohn- und Sozialdumping vorgehen, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag in Frankfurt.
Hintergrund ist die Eurowings-Billigstrategie des größten europäischen Luftverkehrskonzerns, der aktuell Flugzeuge von einer deutschen auf eine österreichische Gesellschaft verlagert. Über die Arbeitsbedingungen außerhalb des deutschen Tarifrechts wird mit der österreichischen Gewerkschaft Vida verhandelt.
Es handele sich aber nicht um ein „Anti-Lufthansa-Bündnis“, sagte Tarifpolitiker Steffen Frey von der deutschen Kabinen-Gewerkschaft Ufo.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
„Dem Sparwahn und überbordenden Einsparungen auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilt unsere Allianz eine klare Absage“, erklärte Vida-Luftverkehrsexperte Johannes Schwarcz laut Mitteilung. Nähere Einzelheiten sollen in der kommenden Woche bei einer Pressekonferenz in Wien folgen.
Dem Bündnis „DACH“ gehören die deutschen Verbände Ufo und Vereinigung Cockpit, die österreichische Vida sowie die Schweizer Gewerkschaften Kapers und Aeropers an. Im vierten Lufthansa-Stammland Belgien ist bislang noch keine Gewerkschaft dem Bündnis beigetreten. Dies werde aber angestrebt, wie auch eine weitere Internationalisierung.