Die Entscheidung über die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat in der Europäischen Union ist vertagt. Das zuständige Expertengremium der EU-Länder stimmte am Mittwoch in Brüssel nicht ab, wie die EU-Kommission mitteilte. Stattdessen soll in den nächsten Wochen erneut beraten werden.
Das Herbizid gilt als sehr wirksam und wird massenhaft eingesetzt, steht aber im Verdacht, Krebs zu erregen und die Umwelt zu belasten. Die EU-Kommission hatte ursprünglich die weitere Zulassung für zehn Jahre beantragt, war aber am Dienstag auf fünf bis sieben Jahre zurückgegangen. Kurz zuvor hatte das Europaparlament die Forderung aufgestellt, das Mittel bis 2022 schrittweise zu verbieten.
Die Zulassung für das Mittel in Europa läuft Ende des Jahres ab, wenn sie nicht erneuert wird. Die Entscheidung liegt bei einem Gremium mit Experten der EU-Länder, dem sogenannten PAFF-Komitee (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed).
Schneller schlau: Glyphosat
Glyphosat ist ein sogenanntes Total-Herbizid, es wirkt auf sämtliche grüne Pflanzen und hat damit ein so breites Spektrum wie kaum ein anderer herbizider, also unkrautvernichtender, Wirkstoff. Wo Glyphosat auf Pflanzen gesprüht wird, wächst sprichwörtlich kein Gras mehr – und auch kein Kraut, Strauch oder Moos.
Der wasserlösliche Wirkstoff wird über die Blätter aufgenommen und geht in alle Pflanzenteile, auch die Wurzel – was etwa für die Verwendung an Bahngleisen wichtig ist. Glyphosat blockiert ein Enzym, das Pflanzen zur Herstellung lebenswichtiger Aminosäuren brauchen – das aber auch in Pilzen und Mikroorganismen vorkommt.
Mit der nahezu vollständigen Vernichtung aller Kräuter und Gräser auf dem Acker sinke nicht nur die Zahl der Pflanzen stark, heißt es vom Umweltbundesamt (UBA). Dies entziehe allen an Ackerlebensräume gebundenen Arten wie Insekten und Feldvögeln großflächig die Lebensgrundlage. Ganze Nahrungsnetze könnten zusammenbrechen.
Die Bundesregierung hatte bis zuletzt keine Position festgelegt, weil sie sich uneins ist. Für diesen Fall ist Enthaltung vorgesehen. Damit war zuletzt keine Mehrheit für oder gegen die weitere Zulassung abzusehen. Kommt keine Mehrheit zustande, könnte die EU-Kommission entscheiden oder ein Vermittlungsverfahren starten.