Brüssel will für Unternehmen eine Berichtspflicht für Work-Life-Balance einführen. Das geht aus dem Entwurf der Delegierten Verordnung für die Nachhaltigkeitsstandards hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Damit konkretisiert die EU-Kommission die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Mitgliedsstaaten im November endgültig gebilligt hatten. Die EU-Kommission muss die Delegierte Verordnung spätestens im Juni vorlegen.
In einem ersten Schritt soll sich die Information zur Work-Life-Balance auf die eigenen Mitarbeiter beziehen, mittelfristig sollen Unternehmen darüber auch entlang ihrer Wertschöpfungskette berichten. Betroffen sind in Deutschland 15.000 Unternehmen, da die Vorschrift ab 250 Mitarbeitern greift und nicht auf börsennotierte Unternehmen beschränkt ist. Weitere Berichtspflichten sollen etwa für „angemessene Löhne“ gelten und das Alter der Mitarbeiter.
Insgesamt geht es um 1000 Informationen, die Unternehmen künftig liefern sollen. „Viele der berichtspflichtigen Unternehmen werden nicht in der Lage sein, innerhalb der ehrgeizigen Fristen die erforderlichen internen Datenerhebungs- und Kontrollsysteme einzurichten, die für eine zuverlässige Berichterstattung unerlässlich sind“, argumentiert das Deutsche Aktieninstitut.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte vergangene Woche gerade erst angekündigt, die Berichtspflichten von Unternehmen in der EU um 25 Prozent senken zu wollen. Im Herbst will sie dazu einen Vorschlag vorlegen.
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