Urteil zur Bundespräsidentenwahl Österreicher müssen neu wählen

Die Österreicher müssen ein weiteres Mal an die Wahlurne. Eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen Bundespräsidenten wurde das Urteil gesprochen.

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Österreich: Briefwahlstimmen entscheiden Quelle: dpa

Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung über die Wahlanfechtung der rechten FPÖ verkündet. Die Stichwahl zwischen dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen und dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer muss wiederholt werden.

Van der Bellen hatte die Stichwahl am 22. Mai mit einem Vorsprung von nur knapp 31 000 Stimmen vor dem FPÖ-Kandidaten Hofer gewonnen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten.
Das Gericht musste an fünf Verhandlungstagen prüfen, ob die Wahl trotz formaler Mängel gilt. Der VfGH hatte 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen.

Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt. Hinweise auf Wahlbetrug oder Manipulationen gab es aber nicht.

Am 8. Juli sollte planmäßig der Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer vereidigt werden. Der Sozialdemokraten scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäß aus dem Amt.

Nun wird das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Dem Präsidium gehört auch Hofer an. Die Neuwahlen werden voraussichtlich im Herbst stattfinden.

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