Venedig-Kommission Rechtsexperten prüfen umstrittene polnische Reform

Ist die Reform des polnischen Verfassungsgerichts im Einklang mit den Rechtsnormen des Landes und des Europarates? Rechtsexperten führen dazu zwei Tage lang Gespräche in Polen.

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Der Präsident der Venedig-Kommission Gianni Buquicchio. Quelle: dpa

Rechtsexperten des Europarates haben in Warschau Gespräche über die umstrittene Reform des polnischen Verfassungsgerichts begonnen. Die Mitarbeiter der sogenannten Venedig-Kommission, die als unabhängiges Beratergremium des Europarates Gutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen in Europa erstellt, sprachen unter anderem mit Präsident Andrzej Duda, mit dem Landesrat des Gerichtswesens und Vertretern des Obersten Gerichts. „Es war ein sehr konkretes und sehr sachliches Gespräch“, sagte Waldemar Zurek, Sprecher des Landesrats, anschließend.

Die Vertreter der Kommission seien vor allem an rechtlichen Fragen interessiert gewesen, sagte Dariusz Swiecki, Sprecher des Obersten Gerichts. So sei gefragt worden, ob das Parlament das Recht habe, Beschlüsse zu ändern, die in der vorangegangenen Legislaturperiode bei der Wahl von Verfassungsrichtern getroffen worden seien.

Vertreter der polnischen Opposition kritisierten, dass die Mitglieder der Venedig-Kommission sie nicht treffen wollten.

Das Gutachten der Kommission, das nach den zweitägigen Beratungen erstellt wird, dürfte auch für das Prüfverfahren der EU-Kommission zur Rechtsstaatlichkeit in Polen Bedeutung haben.

Im Dezember hatte die nationalkonservative Regierung, die in beiden Parlamentskammern eine absolute Mehrheit hat, ein Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts beschlossen. Es führte unter anderem Änderungen beim Abstimmungsverhalten sowie der Reihenfolge der zu beratenden Fälle der Verfassungsrichter ein und wurde innerhalb und außerhalb Polens kritisiert. Unter anderem wurden Befürchtungen geäußert, dass das Prinzip der Gewaltenteilung gefährdet sein könne.

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