
Die EU setzt jetzt auf ein Verfahren gegen die Bundesrepublik. Der Industrie drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe. Verkehrsbetriebe, Golfplätze, ja selbst die Betreiber von Braunkohletagebauen – immer mehr Unternehmen versuchen, sich um die Finanzierung der Energiewende zu drücken. Indem sie Ausnahmeregeln im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen und Rabatte einfordern. Doch jetzt könnte diese Praxis, die die Bundesregierung bisher nicht einzudämmen wusste, an ihre Grenzen stoßen. Die EU-Kommission will sie verbieten.
Chronik der Energiewende
Der von einem Erdbeben ausgelöste Tsunami überschwemmt und zerstört in Fukushima-Daini 250 Kilometer nordöstlich von Tokio Teile des Kernkraftwerks.
Die Bundesregierung ordnet an, sieben ältere Kernkraftwerke sofort vom Netz zu nehmen, die übrigen zehn Reaktoren kommen auf den Prüfstand.
Union und FDP einigen sich auf einen kompletten Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, die sieben älteren Meiler müssen endgültig stillgelegt werden.
Das Kabinett segnet das Atom- und Energiepaket ab und präsentiert die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2050.
Die EU-Kommission reklamiert für sich Kompetenzen bei der Energiewende. Der Strommarkt müsse europäischer werden.
Angela Merkel fordert eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG): „Wenn die EEG-Umlage so weiter steigt, dann haben wir mit der Energiewende ein Problem.“
Wie der "Spiegel" berichtet, ist EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zu dem Schluss gekommen, dass die Rabatte für energieintensive Betriebe gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Am Mittwoch will die EU-Kommission laut dem Magazin darum ein Verfahren gegen Deutschland eröffnen. Damit könnten Betriebe nicht nur ihren Anspruch auf künftige Ermäßigungen verlieren. Zudem werde die Kommission wahrscheinlich auch rückwirkend eine Korrektur verlangen: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.