
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit Blick auf die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Europäische Zentralbank und den Schutzschirm ESM verteidigt. "Wir werden auch heute argumentieren, dass der ESM richtig ist und dass die Europäische Zentralbank auch das tut, um die Geldwertstabilität zu sichern, was notwendig ist", sagte Merkel beim "Tag der Deutschen Industrie" in Berlin am Dienstag. Dass sich das Verfassungsgericht mit dem ESM befasse, sei nicht ungewöhnlich. Schließlich seien auch andere Hilfsinstrumente in Europa bereits vor dem Gericht diskutiert worden, sagte Merkel. Das sei in einem Rechtsstaat ganz normal. Auch Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank begab sich betont locker. Die Notenbank hätte bisher weniger Staatsanleihen gekauft, als andere Zentralbanken. Zudem sei das Programm "sehr erfolgreich".
Doch Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle machte bei der mündlichen Verhandlung schnell klar, dass es sich Draghi mit seiner Sichtweise zu einfach mache. Es spiele für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit keine Rolle, ob die EZB-Maßnahmen im Kampf gegen die Schuldenkrise „bisher im weitesten Sinne erfolgreich waren“.
Die Kläger befürchten Milliardenrisiken für Deutschlands Steuerzahler - die EZB schaffe Fakten am Parlament vorbei. Mit ihrem Versprechen, den Euro um jeden Preis zu retten, verstoße die EZB gegen ihr Mandat: Denn die Notenbank finanziere verbotenerweise Staaten. Mit einer Entscheidung des Gerichts rechnen Experten erst in einigen Monaten.
Es geht vor allem um das im September beschlossene Programm OMT („Outright Monetary Transactions“). In dessen Rahmen könnte die EZB unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten kaufen. Bislang wurde in diesem Rahmen keine Anleihe gekauft, doch Kritiker halten allein den Beschluss für zu weitgehend. Aus Sicht der Bundesbank hat die EZB die Tür zur verbotenen Staatsfinanzierung zu weit aufgestoßen. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann stimmte als einziger im EZB-Rat gegen die Maßnahmen.





In Karlsruhe geklagt haben unter anderen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, vier als Euro-Skeptiker bekannte Ökonomen um Joachim Starbatty, die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“ mit mehr als 37 000 Bürgern.
Voßkuhle stellte zu Beginn der zweitägigen Verhandlung klar, das Gericht habe nicht über Zweck und Sinn der Rettungspolitik zu entscheiden: „Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik.“ Das Gericht werde prüfen, ob das Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle. Dabei werfe das EZB-Handeln schwierigste Rechtsfragen auf, da die EZB als Organ der Europäischen Union nur EU-Recht unterworfen sei.