Von der Leyen muss liefern Der Milliarden-Plan der EU-Kommission

EU-Kommission in der Coronakrise: Der Milliarden-Plan Quelle: imago images

Überlebt die EU die Coronakrise? Zeitweise gab es daran ernsthafte Zweifel. Nun stellt die EU-Kommission den lange erwarteten Vorschlag für den wirtschaftlichen Wiederaufbau vor, doch Streit ist schon wieder programmiert.

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Vier Wochen lang hat Ursula von der Leyen hinter den Kulissen gefeilt und mit Europas Hauptstädten gefeilscht. An diesem Mittwoch nun präsentiert die EU-Kommissionschefin ihren Plan für die wirtschaftliche Erholung Europas nach der Coronakrise. Es ist ein finanziell, rechtlich und politisch heikles Unterfangen. Denn längst geht es um mehr als um eine Konjunkturhilfe für Krisenregionen. Es geht für die Europäische Union ums Ganze – um den Zusammenhalt Europas, wie es auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sagt.

Was wird von der Leyen vorschlagen?

Die EU-Kommissionschefin will in der Corona-Krise 750 Milliarden Euro für die wirtschaftliche Erholung Europas mobilisieren. Davon sollen 500 Milliarden Euro als nicht rückzahlbare Zuwendungen und 250 Milliarden Euro als Kredite fließen, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Mehr als 300 Milliarden Euro sind allein für die Krisenländer Italien und Spanien reserviert. Finanziert werden soll das Programm über Schulden im Namen der Europäischen Union. Diese würden dann zwischen 2028 und 2058 über den EU-Haushalt getilgt werden.

Damit fällt von der Leyens Vorschlag noch deutlich größer aus als die deutsch-französische Initiative für ein 500-Milliarden-Euro-Paket. Daneben will von der Leyen einen regulären mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 im Umfang von 1,1 Billionen Euro vorschlagen. Die 27 EU-Staaten müssten dem Gesamtpaket einstimmig zustimmen. Darüber hinaus wird in Deutschland auch die Billigung durch den Bundestag nötig. Vorher werden noch wochenlange Verhandlungen erwartet.

Mit dem Wiederaufbauplan soll die schlimmste Rezession in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg bewältigt werden. Wegen des zeitweiligen Stillstands während der Pandemie wird die Wirtschaft in der EU nach einer offiziellen Prognose dieses Jahr um 7,4 Prozent schrumpfen. Einige Länder wie Italien, Spanien und Griechenland sind besonders hart getroffen. Die EU-Staaten haben bereits ein gemeinsames Sicherheitsnetz mit Kredithilfen von bis zu 540 Milliarden Euro gespannt.

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Wer bekommt die EU-Hilfen?
Von der Leyen spricht etwas abstrakt von drei Säulen. Gefördert werden sollen demnach:

  1. Investitionen zur wirtschaftlichen Erholung, ausgerichtet an den Zielen Klimaschutz und Digitalisierung
  2. strategische Investitionen, zum Beispiel in Arzneimittelherstellung und
  3. die Stärkung von Forschung und Gesundheitsprogrammen.

Nach welchen Kriterien die Krisenhilfen verteilt werden – zum Beispiel die Tiefe der Rezession oder der Anstieg der Arbeitslosigkeit – dürfte allerdings noch für heftigen Streit sorgen. Das gleiche gilt für die Frage, ob eine solide Haushaltsführung oder eine Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit Voraussetzung für den Erhalt von Geldern sein sollte.

Klar ist, dass es um erhebliche Summen geht. Der EU-Haushalt von bisher jährlich etwa 150 Milliarden Euro könnte mit dem „Recovery Instrument“ für zwei oder drei Jahre auf das Doppelte anschwellen oder vielleicht sogar noch mehr.

Wie unterscheidet sich das Konzept vom deutsch-französischen Wiederaufbauplan und vom Plan der „sparsamen Vier?“
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatten vorgeschlagen, der EU-Kommission die Aufnahme von bis zu 500 Milliarden Euro Schulden zu ermöglichen und das Geld ausschließlich als Zuschuss an Krisenregionen und -branchen zu vergeben. Vier Länder - Österreich, die Niederlande, Dänemark und Schweden - erhoben Einspruch: Sie wollen das als Kredit aufgenommene Geld auch nur als Kredite verteilen. Das heißt, die Empfänger müssten es zurückzahlen. Im Merkel-Macron-Plan würden die Schulden dagegen gemeinsam über Jahrzehnte aus dem EU-Haushalt getilgt. Von der Leyens Plan präsentiert sich als Kompromisslinie, liegt aber näher am deutsch-französischen Plan. Denn auch nach ihrem Konzept würden gemeinsame Schulden gemeinsam zurückgezahlt.

Ist das der Weg in die „Schuldenunion“?
„Schuldenunion“ ist einer der Begriffe, die jeder anders versteht. Klar ist: Es ist ein Präzedenzfall, dass die EU im großen Stil Geld am Kapitalmarkt aufnimmt und dieses in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen an Mitgliedstaaten weiterleitet. Ein Unterschied zu Corona- oder Eurobonds bleibt aber: Die Haftung der einzelnen EU-Staaten ist nicht unbegrenzt, sondern beschränkt auf ihren Anteil am EU-Haushalt.

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Gilt für den EU-Haushalt nicht eigentlich ein Verschuldungsverbot?
Nach bisheriger Rechtsinterpretation ist dies der Fall. Artikel 310 des EU-Vertrags besagt in Absatz 1 ganz klar: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“ Dem gegenüber stehen allerdings Artikel 352, Artikel 311 und Artikel 122. In Artikel 352 heißt es: „Erscheint ein Tätigwerden der Union (...) erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften.“ In Artikel 311 steht: „Die Union stattet sich mit den erforderlichen Mitteln aus, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können.“ Und Artikel 122 besagt: „Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen (...).“

Der Fall dürfte deswegen vor Gericht landen. Wenn es schlecht läuft, könnte der Europäische Gerichtshof nach einer Klage entscheiden, dass der EU-Vertrag geändert werden muss.

Warum trägt Bundeskanzlerin Angela Merkel den Plan für gemeinsame Schulden mit, wo sie sich bisher doch immer dagegen gestemmt hat?
Als ein Grund für den Kurswechsel gilt die Sorge, dass einzelne EU-Länder unter einer weiter steigenden Schuldenlast wirtschaftlich zusammenbrechen könnten – etwa das bereits stark verschuldete und besonders stark von der Coronakrise getroffene Italien. Zudem wird in Berlin betont, dass Solidarität auch im deutschen Eigeninteresse ist. Ein exportorientiertes Land sei zwingend darauf angewiesen, dass sich die Nachbarn in der EU möglichst rasch erholten, sagte Europastaatsminister Michael Roth (SPD) am Dienstag. „Wir alle hängen voneinander ab, und wir alle brauchen einander.“

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Wie geht es nach diesem Mittwoch weiter?
Dann ist EU-Ratspräsident Charles Michel am Zug. Er muss ausloten, ob der Kommissionsvorschlag unter den Mitgliedstaaten konsensfähig ist. Von der Leyen hat dies in wochenlangen Vorgesprächen bereits versucht. Aber noch sind nicht alle 27 Staaten auf Linie. Die letzte Entscheidung dürfte bei einem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs fallen. „Wir werden versuchen, schnell zu arbeiten“, sagte Michel am Dienstag.

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