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Vor dem ESM-Entscheid Karlsruhe ist ein Wallfahrtsort für Euro-Skeptiker

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob Deutschland dem Euro-Rettungsschirm beitreten darf. Karlsruhe ist zum Ort der Hoffnung für Euro-Skeptiker geworden. In den entscheidenden Momenten hat das höchste Gericht allerdings nie die Reißleine gezogen.

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Ein Schicksalstag für Deutschland und Europa: Am kommenden 12. September 2012 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Beitritt Deutschlands zum Euro-Rettungsschirm ESM. Quelle: dpa

Rund 37 000 Menschen vertritt Christoph Degenhart mit seinen Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm - mehr als je zuvor in einer Verfassungsbeschwerde. Doch vor der Entscheidung am Mittwoch äußert sich der Leipziger Jura-Professor eher skeptisch: "Was auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet - die Europäische Zentralbank könnte das Urteil konterkarieren, indem sie unbegrenzt frisches Geld druckt."

Die Gewichte haben sich etwas verlagert, seit EZB-Chef Mario Draghi am Donnerstag bekanntgab, dass die Zentralbank unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Krisenländern kaufen will. "Die aktuellen Entwicklungen bei der EZB bestätigten unsere schlimmsten Befürchtungen", meint Degenhart. "Die Reihe der Rechtsbrüche setzt sich fort. Das Gericht ist die letzte Instanz, die überhaupt noch eine effektive Kontrolle gewährleisten könnte."

Manche Antragsteller kommen immer wieder

Schon seit längerem ist Karlsruhe eine Art Wallfahrtsort für alle, die den Zug der europäischen Integration noch irgendwie aufhalten wollen. Dies mag auch daran liegen, dass die im Bundestag vertretenen Parteien - mit Ausnahme der Linken - in Europa-Fragen größtenteils einig sind. So kann der Eindruck entstehen kann, es gäbe für den Bürger "nichts mehr zu wählen", wie es der ehemalige Greenpeace-Chef Thilo Bode vor kurzem in der "FAZ" formulierte.

Manche Antragsteller kommen immer wieder - etwa Karl Albrecht Schachtschneider, der schon 1992 gegen den EU-Vertrag von Maastricht klagte, 2008 gegen den Vertrag von Lissabon vorging und 2010 die Griechenland-Hilfen verhindern wollte.

Die Europa-Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Im Ergebnis hatten diese Klagen keinen Erfolg. Doch das "Ja" aus Karlsruhe war bei näherer Betrachtung meist ein "Ja, aber". Die juristische Grundkonstruktion ist dabei gar nicht so kompliziert: Solange die demokratische Legitimation der EU in erster Linie über die nationalen Parlamente geschieht, müssen dem Parlament - also dem Bundestag - substanzielle Befugnisse bleiben. Das Grundgesetz schützt den Bürger davor, dass sein Wahlrecht gewissermaßen bedeutungslos wird, weil der Bundestag nichts Wesentliches mehr zu entscheiden hätte.

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