
Der frühere französische Staatschef Nicolas Sarkozy wehrt sich gegen einen Strafprozess wegen illegaler Wahlkampffinanzierung. Sarkozys Anwalt Thierry Herzog kündigte an, Berufung gegen den Beschluss eines Ermittlungsrichters einzulegen. Er stellte in einer Mitteilung heraus, dass nur einer der beiden mit dem Fall befassten Ermittlungsrichter die Entscheidung unterzeichnet hatte, und sprach von einer „offenkundigen Meinungsverschiedenheit“.
Die französische Justiz wirft Sarkozy vor, bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben überschritten zu haben. Hintergrund ist die „Bygmalion-Affäre“ um eine Kommunikationsagentur dieses Namens. Sarkozys Partei UMP, inzwischen in Republikaner umbenannt, soll Ausgaben für den Wahlkampf nicht als solche abgerechnet haben - mit Hilfe eines Systems fiktiver Rechnungen.