Wegen Nord Stream 2 Polen verhängt Milliarden-Bußgeld gegen Gazprom

Gegen den russischen Gazprom-Konzern wurde im Zusammenhang mit der umstrittenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 ein Bußgeld in Milliardenhöhe verhängt. Quelle: REUTERS

Polnische Wettbewerbshüter haben wegen des Baus der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 ein Milliarden-Bußgeld gegen Gazprom verhängt. Der Vorwurf: Der Konzern habe die Pipeline ohne Genehmigung der Behörde gebaut.

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Die polnischen Wettbewerbshüter haben gegen den russischen Gazprom-Konzern im Zusammenhang mit der umstrittenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 ein Bußgeld in Milliardenhöhe verhängt. Der Konzern solle 29 Milliarden Zloty (rund 6,5 Milliarden Euro) zahlen, da er die Pipeline ohne Genehmigung der Behörde gebaut habe, teilte die Aufsicht UOKiK am Mittwoch mit. Die übrigen fünf Finanzpartner, darunter der Düsseldorfer Versorger Uniper und der österreichische OMV-Konzern, sollen 234 Millionen Zloty (52 Millionen Euro) zahlen. Gazprom und Uniper wiesen die Vorwürfe zurück.

Eine Fertigstellung der Pipeline verstärke die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen, erklärte UOKiK-Präsident Tomasz Chrostny. Es drohten Preiserhöhungen. Polen gehört schon lange zu den Gegnern der rund 1200 Kilometer langen Röhre, durch die Gas von Sibirien nach Deutschland und Europa transportiert werden soll. Die USA versuchen, das Projekt mit Sanktionen zu stoppen. Der größte Teil der Leitung ist bereits verlegt worden. Im Dezember hatte die schweizerisch-niederländische Verlegefirma Allseas ihre Arbeiten wegen drohender US-Sanktionen ausgesetzt.

Ein Gazprom-Vertreter erklärte, sein Konzern habe nicht gegen polnisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Gazprom werde die Entscheidung anfechten. Auch Uniper wies die Vorwürfe zurück. „Bei den zwischen den Finanzinvestoren des Projektes Nord Stream 2 und Gazprom geschlossenen Vereinbarungen handelt es sich um Finanzierungsvereinbarungen – nicht um ein Joint Venture“, betonte das Unternehmen. Finanzierungsvereinbarungen stellten keinen anmeldepflichtigen Zusammenschluss nach polnischem Fusionskontrollrecht dar. Es gebe keinen solchen Präzedenzfall in der bisherigen Praxis der Wettbewerbsbehörden, einschließlich UOKiK. Uniper prüfe einen Einspruch gegen die Entscheidung.

Mehr zum Thema: Die Vergiftung von Alexej Nawalny verändert nur den Ton, nicht die Sachlage: Die Ostseepipeline wird zu Ende gebaut – trotz harscher Proteste und verdächtiger Gedächtnislücken.

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