
Es gibt „gewichtige Gründe“ dafür, dass der Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank mit dem deutschen Recht nicht vereinbar sind, findet das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wollten die obersten deutschen Richter aber nicht sprechen. Sie verwiesen die Klage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kritisiert die Beurteilung des Verfassungsgerichts. Warum wird er im Lunchtalk ab 12 Uhr mit uns erläutern. Dann klären wir auch, was das Urteil bedeutet und ob die EZB nun noch handlungsfähig ist.
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