Zigarettenpackungen und E-Zigaretten Europäischer Gerichtshof bestätigt Tabakrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgelehnt. Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens.

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Diese Schockbilder sind jetzt auf EU-Zigarettenpackungen
Raucher müssen sich von Ende Mai an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen Quelle: dpa
Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Quelle: dpa
Länder fordern Übergangsfrist für Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Quelle: dpa
Im Kampf gegen das Rauchen setzt die US-Regierung mehr denn je auf Abschreckung. Quelle: REUTERS
Die Bilder und Warnsprüche müssen seit Herbst 2012 mindestens die Hälfte von Vorder- und Rückseite der Zigarettenschachteln einnehmen. Die neun verschiedenen Fotos und Zeichnungen zeigen unter anderem eine von Krebs zerstörten Lunge, ... Quelle: REUTERS
... ein fauliges Gebiss, ... Quelle: REUTERS
... und die pure Verzweiflung. Unter dem Bild wird auch die Telefonnummer einer Ratgeberstelle angegeben, wo all jene Hilfe suchen können, die das Rauchen aufgeben wollen. Quelle: dapd

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgelehnt. Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte geklagt. Darunter die britische Firma „Totally Wicked“ (klagte gegen die Auflagen für elektronische Zigaretten) und die Tabakkonzerne Philip Morris und British American Tobacco, die gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in britisches Recht vorgingen.

Verhandelt wurde unter anderem um weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen mit Warnhinweisen und abschreckenden Abbildungen, das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten und die Werbebeschränkungen für elektronische Zigaretten. Außerdem wurde die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht in Frage gestellt.

Für die Tabakindustrie ist das Urteil eine herbe Niederlage: "Wir halten die Entscheidungen des EuGH in der Sache für falsch", sagte Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV). "Es ist aus wirtschaftlicher Sicht nur schwer verständlich, warum Zigarettenpackungen zu fast zwei Dritteln mit staatlichen Warnhinweisen und Schockbildern versehen sein müssen und für die eigene Verpackungsgestaltung des Herstellers kaum noch Platz bleibt."

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