




Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgelehnt. Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte geklagt. Darunter die britische Firma „Totally Wicked“ (klagte gegen die Auflagen für elektronische Zigaretten) und die Tabakkonzerne Philip Morris und British American Tobacco, die gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in britisches Recht vorgingen.
Verhandelt wurde unter anderem um weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen mit Warnhinweisen und abschreckenden Abbildungen, das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten und die Werbebeschränkungen für elektronische Zigaretten. Außerdem wurde die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht in Frage gestellt.
Für die Tabakindustrie ist das Urteil eine herbe Niederlage: "Wir halten die Entscheidungen des EuGH in der Sache für falsch", sagte Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV). "Es ist aus wirtschaftlicher Sicht nur schwer verständlich, warum Zigarettenpackungen zu fast zwei Dritteln mit staatlichen Warnhinweisen und Schockbildern versehen sein müssen und für die eigene Verpackungsgestaltung des Herstellers kaum noch Platz bleibt."