Wie brisant das Thema Sparguthaben ist, zeigte Kanzlerin Angela Merkel am vergangenen Montag. Da ließ sie über ihren Sprecher eilig verkünden, dass die Garantie für Spareinlagen in Deutschland Bestand habe. Fest steht aber, dass Zypern kein Einzelfall bleiben muss: Jeder Staat kann im Notfall auf Guthaben einfach und schnell zugreifen – per Sonderabgabe oder Steuer.
Ein schlagendes Argument wähnten die Euro-Retter bei der geplanten Teilenteignung der zyprischen Sparer auf ihrer Seite: Werden die Banken des Landes nicht gerettet, taumeln sie in die Pleite, und Sparer verlieren ihre gesamten Einlagen. Bei einer Pleite aber hätte die Einlagensicherung greifen müssen – theoretisch. In der Praxis, das zeigt Zypern, gibt es die Einlagensicherung im Extremfall wohl nur auf dem Papier. Gehen ein Staat und die Banken des Landes pleite – wer soll dann noch haften?
Davon ist Deutschland weit entfernt. Hier soll die gesetzliche Einlagensicherung Kunden garantieren, dass Einlagen beim Bankrott einer Bank bis zu einem Betrag von 100 000 Euro geschützt sind – je Kunde, je Bank. Darüber hinaus bieten Banken höhere Absicherung über einen Fonds der Branche.
Der allerdings wäre bei der Pleite einer Großbank überfordert. Auf massenhafte Pleiten sind die freiwilligen Einlagensicherungssysteme aller Banken nicht ausgelegt, auch nicht die der Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, die im Verbund untereinander haften. Für Bankkunden bleibt nur ein Rettungsanker: Cash auf mehrere Banken und Systeme verteilen.
Auf einen Merkel-Helikopter mit Geld sollten Sparer jedenfalls nicht hoffen.