Anleihenkaufprogramm der EZB Welche Optionen die Karlsruher Richter haben

Betreibt die EZB mit ihrem Anleihenkaufprogramm OMT verbotene Staatsfinanzierung? Europarechtler Gunnar Beck ist davon überzeugt. Er glaubt aber nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht querstellt. Ein Gastbeitrag.

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Dr. Gunnar Beck lehrt EU-Recht und Rechtstheorie an der Universität London. Er ist Autor der Studie „The Legal Reasoning of the Court of Justice of the European Union“, die bei HART Legal Publishing (Oxford) erschienen ist. Quelle: PR

Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des von EZB-Präsident Mario Draghi 2012 verkündeten unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen der Euro-Krisenstaaten, OMT-Programm genannt. Das Programm wurde nie aktiviert, sondern Anfang 2015 durch ein umfassendes Quantitative-Easing-Programm (QE) ersetzt, mit dem sich die EZB zum unbegrenzten Aufkauf sowohl von Staats- wie Unternehmensanleihen von monatlich mittlerweile 80 Milliarden Euro ermächtigte. Das OMT-Urteil wird weithin als Indiz für die Erfolgsaussichten aktueller Klagen gegen Draghis QE-Programm gewertet.

2014 erklärten die Verfassungsrichter, dass das OMT-Programm das geldpolitische EZB-Mandat überschreite. Entscheidend für ihren Befund des EU-vertragswidrigen Handelns der EZB nannten die Richter unter anderem die unbegrenzte Höhe der Ankäufe, die Bereitschaft der EZB, sich an Schuldenschnitten zu beteiligen, und den Eingriff in die Preisbildung am Markt durch die Neutralisierung von Zinsaufschlägen.

Im Ergebnis ziele der OMT-Beschluss daher auf eine vertragswidrige Umgehung des Verbots monetärer Staatsfinanzierung. Das von der EZB erklärte Ziel des Programms – eine ordnungsgemäße  Übertragung ihrer Geldpolitik – sei dabei unerheblich, denn die Zielsetzung einer Maßnahme  sei nach ihren Auswirkungen zu bewerten. Andernfalls könnte die EZB mit Verweis auf vorgeschobene geldpolitische Ziele jede Bonitätseinbuße eines Euro-Mitgliedstaates durch Anleihenkäufe beheben. Dennoch stellten die Richter ihre Beurteilung unter den Vorbehalt einer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Unklar ist, wieso bei eindeutiger Rechtslage die Verfassungsrichter den Fall überhaupt dem EuGH vorlegten. Jedenfalls wischte der EuGH 2015 den Karlsruher Befund vom Tisch und erklärten die EZB-Anleihenkäufe für rechtskonform. Die Begründung des EuGH-Urteils ist fragwürdig. Entscheidend für die Vertragskonformität der EZB-Politik seien die erklärten Ziele einer ordnungsgemäßen Wirksamkeit (Transmission) der Geldpolitik und der Preisstabilität.

Eine Bewertung, ob diese Ziele nur vorgeschoben wurden, unterlässt der EuGH ebenso wie die Prüfung Draghis wunderlicher Verlautbarung, dass wider alles Sprachverständnis Preisstabilität einer Inflationsrate von jährlich rund 2 Prozent gleichkomme.  Im Ergebnis rechtfertigt der EuGH genau die vertragswidrige Umgehung des Staatsfinanzierungsverbots über die EZB-Notenpresse, die das Verfassungsgericht rügte.

Mittlerweile hat die EZB für bald 1,5Billionen Euro Anleihen gekauft. Die Zinsen werden so dauerhaft niedrig gehalten, die Refinanzierungskosten gedrosselt und die Inflation soll auf 2 Prozent erhöht werden, so dass sich hochverschuldete Staaten und Finanzinstitute bei Nullzinsen allmählich sanieren können. Die Kosten tragen Sparer und Steuerzahler.


„Merkel gewinnt durch Draghis Inflationspolitik Spielräume“

Laut Berechnung der Postbank verloren deutsche Sparer von 2011 bis 2015 durch die EZB-Politik rund 125 Milliarden Euro an Zinseinnahmen.  Durch die zusätzliche Liquidität verdrängt die EZB Anleger aus Anleihemärkten in Immobilien und Aktien und schürt so Inflation bei Anlagegütern. Für Millionen EU- und Bundesbürger bedeutet Immobilienpreisinflation, niemals selbst Wohneigentum erwerben zu können. Die EZB bewirkt so eine massive Einkommensumverteilung von unten nach oben und langfristig eine eklatante Altersarmut.

Bereits vor seinem Amtsantritt war EZB-Präsident Draghi in Kritik geraten. In den 90er Jahren verkaufte er für den italienischen Fiskus Staatsbetriebe unter Wert an internationale Finanzinvestoren. Für Goldman Sachs soll Draghi 2001 lukrative undurchsichtige Währungsgeschäfte eingefädelt haben, mit deren Hilfe sich Griechenland in die Euro-Zone mogelte. Wegen beispielloser Interessenkonflikte und der engen Verflechtung persönlicher und familiärer Interessen mit internationalen Investmentbanken zieh der ehemalige italienische Staatspräsident und Staatsrechtler Francesco Cossiga seinen Landsmann Draghi 2012 öffentlich „einen habgierigen und elenden Finanzknecht“.

Die Bundeskanzlerin indessen frohlockt, gewinnt sie doch dank Draghis Inflationspolitik Spielräume, die gesamte Schuldenlast der Euro-Zone und ihrer zahlungsunfähigen Regierungen und Banken zu subventionieren und Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt vorbei direkt ins soziale Netz zu finanzieren.

Wie wird das Bundesverfassungsgericht am Dienstag über die Anleihenkäufe Draghis urteilen? Es hat mehrere Optionen. Erstens, sich dem EuGH zu beugen und das OMT-Programm entgegen seiner früheren Einschätzung für vertragsgemäß zu erklären.

Zweitens, Aspekte des Programms rügen, die jedoch das gegenwärtige QE-Programm unbeschadet lassen.

Drittens, dem rechtlosen Treiben der EZB durch Bestätigung seines früheren Befundes ein Ende machen, indem es der Bundesbank eine Mitwirkung an EZB-Anleihenkäufen untersagt.

Nur im dritten Falle urteilte das Gericht verfassungs- und unionsrechtgemäß. Allein die Hoffnung fehlt dem aufgeklärten Zeitgenossen, denn dagegen sprechen die willfährige Rechtsprechung des Gerichts zu ESM, EFSF und den Griechenland-Programmen und das Datum der Urteilsverkündigung. Zwei Tage vor dem Brexit-Referendum wird es das Gericht nicht wagen, sich gegen die Interessen des Finanzplatzes London zu stellen. Dort nämlich schätzt man Draghi besonders.

Dr. Gunnar Beck lehrt EU-Recht und Rechtstheorie an der Universität London. Er ist Autor der Studie The Legal Reasoning of the Court of Justice of the European Union, die bei HART Legal Publishing Publishing (Oxford) erschienen ist.

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