Coronahilfen für die Wirtschaft Bayern und Baden-Württemberg machen Druck auf Altmaier

Wirtschaftsminister Peter Altmaier unter Druck. Quelle: REUTERS

Die wirtschaftsstarken Südländer wollen die bestehenden Coronahilfen verlängern und ausbauen. Angesichts eines Lockdowns bis in den April müsse der Bund reagieren und der notleidenden Wirtschaft noch energischer stützen.

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Schon in der Nacht von Montag auf Dienstag war der Druck der Bundesländer nicht zu ignorieren. Bei der Sitzung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, berichten Teilnehmer der Schalte, brachten gleich mehrere Länderchefs die Forderung nach umfangreicheren Coronahilfen für die Wirtschaft an. Das Geld und die bestehenden Programme reichten noch nicht – so der Tenor.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) versprach dann auch prompt am Dienstagnachmittag zusätzliche Hilfen. Schon bald soll es Gespräche mit dem Finanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) geben. Doch wie genau könnte ein Aufschlag ausgestaltet werden?

Aus Bayern kommt nun der erste Vorstoß für verlängerte und ausgeweitete Coronahilfen: „Lockdown-Verlängerung und Fortführung der Überbrückungshilfe über Juni hinaus gehen Hand in Hand. Denn wer den Unternehmen weiter das Arbeiten verbietet, muss auch für die finanzielle Kompensation sorgen“, sagte Bayern Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) der WirtschaftsWoche.

Bisher ist die so genannte Überbrückungshilfe III, mit der die meisten betroffenen Unternehmen derzeit finanzielle Hilfen beantragen können, bis Ende Juni 2021 befristet. Berlin stünde nun „ganz klar in der Pflicht“, so Aiwanger: „Die Rückkehr zum wirtschaftlichen Normalbetrieb hängt vom Testen und Impfen ab. Und so lange nicht eine kritische Masse geimpft ist, wird es auch keine grundlegende Normalisierung geben. Dementsprechend muss auch die Überbrückungshilfe verlängert werden, zumindest bis Ende September 2021, wenn wir Sicherheit wollen“, forderte Aiwanger in der WirtschaftsWoche.

Darüber hinaus sollten die Hilfen nicht nur verlängert, sondern angepasst und ausgeweitet werden. Nach wie vor gebe es Betriebe und Branchen, „die durchs Raster fallen“, sagt Aiwanger. Dazu zählten unter anderem Start-ups, die nach dem 30. April 2020 gegründet worden seien. Viele Kleinunternehmer könnten zudem die so genannte Neustart-Hilfe des Bundes nicht beantragen. „Damit diese Gruppe nicht leer ausgeht, brauchen wir für Personalgesellschaften einen fiktiven Unternehmerlohn im Sinne einer Betriebskostenpauschale. Das wäre eine solidarische Lösung“, sagte Aiwanger der WirtschaftsWoche.

Unterstützung kommt aus dem Nachbarland Baden-Württemberg. Zu ihrem Bedauern habe der Bund „bisher noch keine Förderung eines pauschalen Unternehmerlohns vorgesehen, die über die Neustart-Hilfe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen hinausgeht“, sagte die Stuttgarter Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) der WirtschaftsWoche. Inhaber von Personengesellschaften seien bisher nur unzureichend berücksichtigt. Dabei, so Hoffmeister-Kraut, „handelt es sich gerade bei den besonders schwer von den Schließungen betroffenen Unternehmen beispielsweise im Handel, im Handwerk, in der Gastronomie und in der Dienstleistungswirtschaft häufig um inhabergeführte Personengesellschaften“.

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Ebenso wie Aiwanger pocht die Ministerin im Ländle auf bessere Zugangsmöglichkeiten für erst kürzlich gegründete Start-ups und Saisonbetriebe. Sie sei sich mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen einig, „dass der Bund an diesen Stellen dringend nachbessern muss, damit wir unserer Wirtschaft in dieser anhaltend schwierigen Lage bestmöglich den Rücken stärken können“.


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