Stefan Bach ist Volkswirt beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Steuer- und Sozialpolitik.
Die stark gestiegenen Preise infolge des Ukrainekriegs bescheren den Energieunternehmen einen großen Reibach. Allein die als Big Oil bekannten fünf größten westlichen Ölkonzerne sollen im ersten Quartal 2022 rund 30 Milliarden Euro Gewinne gemacht haben. Auf der anderen Seite ächzen die Energieverbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Kosten, die die Inflation kräftig anheizen. Da liegt es nahe, diese „Kriegsgewinne“ zumindest teilweise abzuschöpfen und zur Unterstützung von energieintensiven Unternehmen und einkommensschwachen Haushalten zu verwenden.
„Windfall Profits“ entstehen durch plötzliche Knappheit auf einzelnen Märkten oder in Krisenzeiten. Kriegsgewinnsteuern gab es während der beiden Weltkriege in vielen Ländern. Grundsätzlich kann man Zufallsgewinne ebenso wie systematische „ökonomische Renten“ hoch besteuern, etwa beim Boden, bei Monopolen und begrenztem Wettbewerb oder eben bei knappen Rohstoffen. Denn anders als Hersteller von innovativen Produkten – vom Smartphone bis zu den Coronaimpfstoffen – haben die Öl- und Gasanbieter keine besonderen Leistungen erbracht und sind keine großen unternehmerischen Risiken eingegangen. Derzeit profitieren sie von der tatsächlichen oder befürchteten Knappheit an Energie, der spekulativen Unsicherheit auf den Energiemärkten und ihrer Marktmacht.
Seit jeher erheben viele Länder spezielle Steuern auf die Rohstoffförderung. Das funktioniert gut – die Öl- und Gasquellen können ja nicht weglaufen. Großbritannien hat seine Zusatz-Körperschaftsteuer auf die Öl- und Gasförderung gerade um 25 Prozentpunkte erhöht, andere Förderländer haben ähnliche Pläne. Auch in Deutschland gibt es Förderabgaben – vor allem auf die Erdgasgewinnung in Norddeutschland. Deren Aufkommen ist aber gering und die Förderung sinkt seit Jahren.
Für Deutschland und andere Länder ohne nennenswerte Förderung stellt sich die Frage, wie man an die üppigen Gewinne der internationalen Öl- und Gaskonzerne herankommt, die im Inland entstehen. Italien und weitere Länder wollen dazu eine Übergewinnsteuer einführen, die pauschaliert anhand der gestiegenen Netto-Umsätze erhoben wird. Dabei werden aber die Gewinne durch die stark gestiegen Weltmarktpreise gar nicht erfasst. Belastet werden nur die Zusatzgewinne der inländischen Öl- und Gasanbieter, insoweit deren Deckungsbeiträge stärker gestiegen sind als die Weltmarktpreise, was vor allem aufgrund von Marktmacht möglich ist.
Die neuesten Entwicklungen in Deutschland zeigen, dass da durchaus einiges zu holen ist – durch den unsäglichen „Tankrabatt“ sind die Margen der Anbieter wohl weiter gestiegen. Riesige Einnahmen wie in den Förderländern dürften damit aber nicht zu erzielen sein.
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Zudem ist Deutschland bei der Einführung neuer Steuern deutlich unflexibler als andere Länder, da unser Steuersystem detailliert im Grundgesetz festgeschrieben ist. Eine besondere Übergewinnsteuer nur für Energieunternehmen ist kaum mit den bestehenden Unternehmensteuern zu vereinbaren, die allgemein und gleichmäßig erhoben werden. Und eine Sonderabgabe im Rahmen des Energiewirtschaftsrechts passt auch nicht. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Das ist kurzfristig unrealistisch.
Zehn Tipps zum Sprit sparen
Auch bei kurzen Stopps vor Ampeln oder im Stau den Motor abschalten. Beim Anlassen kein Gas geben!
Quelle: Auto Club Europa
Immer im höchstmöglichen Gang fahren – frühzeitig hochschalten: Den ersten Gang nur zum Anrollen nutzen, ab etwa 25 km/h im dritten Gang, 50 km/h im fünften Gang fahren.
Kraftvoll beschleunigen, dazu Gaspedal zu etwa zwei Dritteln durchtreten, dann ohne Gasgeben rollen lassen.
Vorausschauend fahren, rechtzeitig vom Gas gehen, um unnötiges Bremsen zu vermeiden.
Gleichmäßiges Tempo einhalten, mindestens 20 Prozent unter der Höchstgeschwindigkeit bleiben.
Den Reifendruck auf den Wert erhöhen, der für volle Beladung oder hohe Geschwindigkeiten empfohlen wird. Regelmäßig kontrollieren.
Den Kofferraum entrümpeln, Dachträger nach Gebrauch sofort entfernen.
Das Auto regelmäßig zur Inspektion bringen, bei jeder Wartung Zündungs- und Leerlaufeinstellung kontrollieren lassen.
Häufiger öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder Fahrgemeinschaften gründen. Kurzstrecken zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen.
Die Fahrtroute planen, Staus umfahren, die gleitende Arbeitszeit nutzen, um die Spitzen des Berufsverkehrs zu meiden
Höhere Zölle wären eine Alternative. Die könnte die EU schnell beschließen. Oder Deutschland könnte die Energiesteuer erhöhen – was allerdings angesichts des Tankrabatts ziemlich skurril wäre. Dann würden die Ölkonzerne aber auf andere Märkte ausweichen, sodass die Preise weiter steigen und die Zölle oder Energiesteuererhöhungen letztlich überwälzt werden. Diese Gefahr besteht auch bei den Übergewinnsteuern einzelner Importländer, wenn sie pauschaliert an den Umsätzen bemessen werden.
Im Übrigen sollte man nicht jeden tatsächlichen oder vermeintlichen Übergewinn gleich abschöpfen, denn hohe Preise signalisieren in der Marktwirtschaft Knappheit. Hohe Gewinne setzen Anreize für mehr Angebot.
Da stellt sich die Frage: Wo fängt man an, wo hört man auf? So machen Landwirte und Lebensmittelhersteller derzeit gute Geschäfte, ebenso die Betreiber erneuerbarer Energien – Energiespartechnologien werden attraktiver.
Zu große Marktmacht soll das Kartellamt bekämpfen. Und Riesenvermögen weltweit stärker zu besteuern wäre auch keine schlechte Idee – aber das ist eine andere Baustelle.
Den großen Reibach des fossilen Imperiums abzuschöpfen ist zwar grundsätzlich sinnvoll wie populär. Der Teufel steckt aber wie so häufig im Detail. In Deutschland scheitert eine Ad-hoc-Übergewinnbesteuerung der Energieanbieter schon an der unflexiblen Finanzverfassung. An die Riesengewinne der internationalen Energiekonzerne kommen Importländer wie Deutschland ohnehin kaum heran. Wir müssen eben schneller unabhängiger werden von den fossilen Rohstoffen – durch Energiesparen und den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Der Beitrag ist zuerst erschienen in: Wirtschaftsdienst. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 102. Jahrgang, Heft 6/2022.
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