Euro-Kandidaten Noch einige Hausaufgaben zu erledigen

Sieben europäische Länder stehen auf der Warteliste für die Aufnahme in den Euro-Club. Wirtschaftlich sind die meisten schon soweit - doch bei vielen anderen Voraussetzungen hapert es noch beträchtlich.

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Auf dem Weg in die Währungsunion sind die sieben Anwärter bereits ein gutes Stück vorangekommen, urteilt die EZB. Quelle: dpa

Frankfurt Mehrere Euro-Anwärterstaaten sind der Europäischen Zentralbank zufolge auf dem Weg in die Währungsunion ein gutes Stück vorangekommen. Aber keines der Länder erfüllt bereits alle Bedingungen für einen Beitritt.

In ihrer am Dienstag veröffentlichen Untersuchung nahm die EZB unter die Lupe, inwieweit Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden Fortschritte bei der wirtschaftlichen Annäherung und bei der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen erzielt haben.

Die Euro-Wächter prüfen die Länder mindestens alle zwei Jahre. Parallel dazu erstellt auch die EU-Kommission einen Bericht.

Aus Sicht der EZB erfüllen die sieben Anwärterländer viele der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Einführung des Euro. So hielten laut der Zentralbank mit Ausnahme von Kroatien alle untersuchten Länder 2015 die für den Währungsraum vorgeschriebene Obergrenze beim Haushaltsdefizit von drei Prozent des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) ein.

Bis auf Schweden erfüllten zudem alle Länder das Kriterium für Preisstabilität, das eine Inflationsrate von höchstens 0,7 Prozent im Zeitraum Mai 2015 bis April 2016 vorsah. Die Bedingung einer Schuldenstandsquote von maximal 60 Prozent des BIP verletzten nur Ungarn und Kroatien.

Bei der Annäherung der Rechtssysteme auf dem Weg zum Euro sieht die EZB allerdings noch erheblichen Nachholbedarf bei allen sieben Ländern. So sind dem Bericht zufolge in keinem der Staaten bereits alle rechtlichen Voraussetzungen für einen Beitritt geschaffen worden.

Dazu gehört beispielsweise, dass die Unabhängigkeit der Notenbank rechtlich garantiert sein muss und dass das Verbot der monetären Staatsfinanzierung eingehalten wird. Beispielsweise ist dem Bericht zufolge sowohl in Ungarn als auch in Polen die Unabhängigkeit der Notenbank nicht ausreichend gesichert.

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