Höhere Gehälter, mehr Rente Was bleibt 2017 im Geldbeutel?

Die meisten Verbraucher dürften 2017 mehr Geld zur Verfügung haben. Arbeitnehmer profitieren von der guten Konjunktur. Auch Senioren wurde bereits eine spürbare Rentenerhöhung in Aussicht gestellt. Allerdings hängt manches vom Ölpreis ab.

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Viele Verbraucher dürften im kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung haben. Quelle: dpa

Höhere Gehälter, mehr Rente und ein aufgebesserter Mindestlohn: Das Jahr 2017 bietet für Arbeitnehmer und Rentner vielversprechende Perspektiven. „Die meisten Verbraucher werden wohl mehr Geld im Portemonnaie haben“, sagt der Konjunkturexperte Roland Döhrn vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI).

Dem Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge dürfte der Verdienst je Arbeitnehmer 2017 im Durchschnitt um 2,3 Prozent steigen. Das läge spürbar über dem prognostizierten Anstieg der Verbraucherpreise von 1,4 Prozent. Viele Geringverdiener werden außerdem vom Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns profitieren, der sich Anfang 2017 um 4 Prozent auf 8,84 Euro erhöht. Und auch die Rentner können nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund mit einem Zuschlag von bis zu 2,0 Prozent rechnen.

Allerdings sind diese Prognosen mit gewissen Unsicherheiten behaftet, wie Konjunkturexperte Döhrn betont. So könnte ein deutlicher Anstieg der Ölpreise den Verbrauchern zumindest teilweise einen Strich durch die Rechnung machen. Gelingt es dem Förderkartell Opec die Preise dauerhaft nach oben zu treiben, könnte dies die Inflation erhöhen. Die reale Lohnsteigerung würde dann entsprechend niedriger ausfallen.

Was deutsche Haushalte verdienen – und wofür sie es ausgeben
Haushaltsbruttoeinkommen Quelle: dpa
Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen und Untervermietung Quelle: REUTERS
Einnahmen aus Vermögen Quelle: obs
Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen Quelle: dpa
Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit Quelle: dpa
Konsumausgaben Quelle: dpa
Bekleidung, Schuhe Quelle: dpa

Auch Hartz-IV-Empfänger bekommen etwas mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose steigt zum Jahreswechsel um fünf Euro auf 409 Euro. Auch für Paare und Kinder gibt es einen Aufschlag, den größten für die 6- bis 13-Jährigen: Für diese Gruppe steigt der monatliche Regelsatz von 270 auf 291 Euro.

Für Steuerzahler gibt es ebenfalls ein wenig Erleichterung. Bundestag und Bundesrat haben im Dezember eine Mini-Steuersenkung beschlossen, mit der die Bürger um jährlich knapp 6,3 Milliarden Euro entlastet werden sollen. Konkret soll der Grundfreibetrag 2017 um 168 Euro auf 8820 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag wird um 108 auf 4716 Euro erhöht. Das Kindergeld steigt ebenfalls - allerdings nur um zwei Euro pro Kind.

Prognosen für die Gehaltsentwicklungen 2017

Wer wenig verdient, kommt darüber hinaus in den Genuss des Kinderzuschlags, der Anfang 2017 um 10 Euro auf 170 Euro je Monat erhöht wird. Außerdem steigen die Einkommensgrenzen bei der Steuer im nächsten Jahr für alle Steuersätze um 0,73 Prozent. Damit soll die erwartete Inflationsrate quasi in den Steuertarif eingearbeitet und eine „kalte Progression“ verhindert werden. Damit wird der Effekt bezeichnet, dass Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz einer unveränderten Arbeitsleistung zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

Doch wird auch einiges teurer. So müssen sich Gutverdiener auf höhere Beiträge zur Sozialversicherung einstellen. Denn auch 2017 steigt wieder die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung etwa erhöht sich von 4237,50 auf 4350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von 6200 auf 6350 Euro, im Osten von 5400 auf 5700 Euro.

Auch die vom Gesetzgeber beschlossene Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung kostet Geld. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent. Den Beitragssatz teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kinderlose müssen einen Zuschlag zahlen.

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