Infektionsschutzgesetz Firmen bereiten Verfassungsklage gegen Corona-Notbremse vor

Die geplanten Maßnahmen träfen auch nur einzelne Branchen der deutschen Wirtschaft ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko und verstießen daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Quelle: dpa

Wegen der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse plant eine Gruppe von Händlern eine Klage. Die Verschärfungen seien nicht verhältnismäßig.

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Eine Gruppe von Händlern und Gastronomen will gegen die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse klagen. Die angepeilten Verschärfungen für den Einzelhandel seien nicht verhältnismäßig, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth vom Branchenverband HDE am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Die geplanten Maßnahmen träfen auch nur einzelne Branchen der deutschen Wirtschaft ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko und verstießen daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde verfolgen“, betonte Genth.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind“, sagte Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, dem „Handelsblatt“. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“ Ziel sei eine Rücknahme des Lockdowns für den Handel oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.

Beteiligt an der Initiative sind der Zeitung zufolge neben Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften auch Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L'Osteria. Hauptkritikpunkt der Unternehmen ist die ungleiche Behandlung verschiedener Branchen im Gesetz, die nach ihrer Einschätzung sachlich nicht gerechtfertigt ist. So dürfen etwa Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Kein Verständnis haben die Betriebe auch dafür, dass Lebensmittelgeschäfte öffnen dürfen, selbst wenn 40 Prozent ihres Sortiments aus Non-Food-Artikeln wie Bekleidung oder Haushaltswaren bestehen. Der Bundestag dürfte die Änderungen am Infektionsschutzgesetz Mittwoch kommender Woche verabschieden.

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Die Politik müsse endlich von der Symbolpolitik der Geschäftsschließungen wegkommen, kritisierte HDE-Lobbyist Genth. Es gehe um zielgerichtete Maßnahmen, die dort ansetzen, wo die Infektionsgefahr erwiesenermaßen erhöht sei. So sei nicht nachvollziehbar, warum bei einer Inzidenz über 100 künftig auch Click & Collect oder das Einkaufen mit Terminvereinbarung verboten sein solle. „Einkaufen ist kein Hotspot. Die harten Maßnahmen gegen den Einzelhandel bringen uns beim Kampf gegen Corona nicht voran.“ Wegen mangelnder Öffnungsperspektiven steigt derzeit die Existenzangst vieler Händler.

Mehr zum Thema: In kaum einer Region in Deutschland ist die Zahl der Coronainfektionen so hoch wie in Oberfranken. Wie Unternehmen versuchen, die Betriebe am Laufen zu halten.

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