Kiyosaki verweist auf seinen Vater, dessen Einnahmen immer Schritt gehalten hätten mit dessen Ausgaben. So habe er nie in Vermögenswerte investieren können. „Im Ergebnis sind seine Verbindlichkeiten, wie Hypothek und Kreditkartenschulden, höher als seine Vermögenswerte.“
Man müsse das Geld für sich arbeiten lassen, empfiehlt Kiyosaki unter dem Strich. Wer konkretere Anlageempfehlungen sucht, wird enttäuscht. Recht vage spricht der US-Amerikaner von kleinen Aktiengesellschaften und Immobiliengeschäften, die sein Interessen wecken würden.
So tricksen Immobilienmakler
An der Provision für den Makler kommt man meistens nicht vorbei, es sei denn, der Vermittler trickst.
Quelle: Finanztest
Viele Makler seien gescheiterte Existenzen ohne Fachwissen, warnt Andreas Schmidt, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbunds. Sie verständen nichts von Wertermittlung. Gern würden sie Tricks anwenden, um an die Provision zu kommen.
Makler nehmen manchmal Immobilien in ihre Datenbanken auf, ohne beauftragt worden zu sein. Wer es auf eine konkrete Wohnung abgesehen hat, sollte Internetportale durchsuchen – vielleicht gibt es das Häuschen ja direkt vom Eigentümer, ohne Provision.
Die Courtage ist nur fällig, wenn es durch die Arbeit des Maklers zum Kauf- oder Mietvertrag kommt. Sonst darf der Makler höchstens seine Auslagen einfordern – aber nur, wenn er das vereinbart hatte.
Um bezahlt zu werden, muss der Makler nachweisen, dass der Miet- oder Kaufvertrag ohne ihn nicht zustande gekommen wäre. Dafür reicht es, wenn er die Wohnung „nachgewiesen“ hat, der Kunde sie also vorher nicht kannte. Manchmal fließt die Provision sogar doppelt: So gab der Bundesgerichtshof einem Makler Recht, der Büroräume angeboten hatte, die dem Mieter aber zu teuer waren. Zwei Jahre später nahm der Mieter Kontakt zu einem anderen Makler auf und nahm diese Räume dann doch. Deshalb musste er am Ende beide Makler bezahlen (BGH, Az. III ZR 379/04).
Makler müssen klar sagen, dass für die Vermittlung eine Provision anfällt. Bei Streit muss der Makler beweisen, dass er informiert hat. Denn wenn er vom Eigentümer beauftragt wurde, darf der Kunde davon ausgehen, dass er von diesem bezahlt wird. Experten warnen: Einige Makler versuchten, sich Objektnachweise nachträglich unterschreiben zu lassen, ohne vorher auf die Provision hinzuweisen.
Manchmal kommt es vor, dass Vermieter und Makler miteinander mauscheln. In diesen Fällen sehen Gerichte eine „rechtliche oder wirtschaftliche Verbundenheit“. Dann besteht kein Provisionsanspruch, weil der Makler unparteiisch zu sein hat.
Gern verweisen Makler auf Mitbewerber und drängen auf schnelle Entscheidungen. Das hält der Maklerverband IVD für nicht in Ordnung. Ein seriöser Makler werde niemals Zeitdruck aufbauen. Auch gegen einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt werde ein seriöser Makler nichts einwenden.
Mitunter dehnen Verkäufer die Wahrheit. Dabei werden schnell negative Merkmale der Immobilie einfach umgedeutet. So kann aus dem fehlenden Aufzug zum Dachgeschoss ein Top-Angebot für Gesundheitsbewusste werden. Falsche Angaben darf ein Makler nicht machen. Baumängel, die er kennt, muss er angeben. Wenn er lügt, kann der Kunde Schadenersatz fordern.
Manchmal arbeiten Makler gleichzeitig für den Käufer und den Verkäufer – und werden von beiden bezahlt. Verboten ist das nicht, aber Interessenkonflikte sind da programmiert. Deshalb muss so eine Doppeltätigkeit im Maklervertrag stehen, der Makler muss darüber Auskunft geben.
Ein Makler darf von seinem Kunden kein Geld verlangen, bevor er tätig geworden ist. Das Honorar wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Mietvertrag oder Kaufvertrag zustande gekommen ist. Für eine erfolglose Vermittlung kann das Geld zurückverlangt werden.
Privatverkäufer klagen, dass sich Makler melden, die sich als Kaufinteressenten tarnen. Später wollen sie dann mit dem Verkäufer ins Geschäft kommen.
Das Problem bei einem Alleinauftrag: Um den Auftrag zu ergattern, locken Makler mit einem hohen Verkaufspreis. Später versuchen sie den Verkäufer zu einer Preissenkung zu bewegen. Ein weiterer Nachteil: Verkäufer begeben sich mit einem Alleinauftrag in die Abhängigkeit eines einzigen Maklers.
In einem zweiten Buch, „Cashflow Quadrant“ erweitert Kiyosaki seine Ausführungen um den Faktor Zeit. Der Selfmade-Millionär teilt die arbeitende Bevölkerung in vier Gruppen ein: die Arbeitnehmer und die Selbständigen, auf der linken Seite einer zweispaltigen Tabelle.
Rechts die Geschäftsinhaber und die Investoren. Wer links steht, verkauft seine Zeit. An seinen Arbeitgeber oder an seine Firma. Die rechte Hälfte hingegen verwaltet die Zeit anderer Leute. Ihr Einkommen steigern die Angestellten und Selbständigen nur durch eine Ausweitung ihrer Arbeit. Doch ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind begrenzt, der Tag hat nun einmal nur 24 Stunden.
Unternehmen und Investoren hingegen arbeiten mit der Zeit anderer Leute. Der Geschäftsführer etwa kann sich einfach zusätzlich Zeit – in Form von neuen Angestellten – kaufen.
Kiyosaki empfiehlt seinen Lesern, darüber nachzudenken, die Seiten zu wechseln. Weg vom Arbeitnehmer, hin zum Unternehmer oder Investor. Nur so könne ein jeder das Zeit- und Geldproblem langfristig lösen.
So einfach, wie Kiyosaki zu vermitteln sucht, ist die Lage freilich nicht. Nicht jeder eignet sich zum Geschäftsmann, nicht jeder hat den Mut, sein Geld spekulativ anzulegen. Und doch: Ein bisschen mehr Gründergeist würde man den Deutschen wünschen. Und vielen Bürgern die Erkenntnis, dass ein bisschen Investor in jedem stecken sollte.
Niedrigzinsen, ein Arbeitsmarkt der perspektivisch durch Robotik und weiterer Digitalisierung vor einem Wandel steht, und globale politische Unsicherheiten verlangen neue Antworten vom Bürger, der sich längst nicht mehr auf sein Sparbuch verlassen kann. „Lernen Sie mit Risiken umzugehen, statt sie zu vermeiden“, rät Kiyosaki. Es ist das moderate (und gleichzeitig das sinnvollste) Statements eines Marktradikalen.