Karlsruhe-Urteil zur EZB Kein Kratzer am Europarecht

Die europäische Rechtsgemeinschaft geht aus dem Verfahren in Karlsruhe um die Euro-Rettungspolitik der EZB gestärkt hervor. Nun stehen die Zeichen erst einmal wieder auf Kooperation. Ein Kommentar.

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Die Karlsruher Richter haben ein wichtiges Urteil zur Euro-Rettungspolitik der EZB gefällt. Quelle: dpa

Berlin Das Bundesverfassungsgericht hat ein sensibles Urteil gefällt, indem es die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gebilligt und zugleich einen offenen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof vermieden hat. Die Karlsruher Richter verkündeten am Dienstag, dass das OMT-Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Länder mit dem geldpolitischen Mandat der EZB vereinbar ist. Damit schlossen sich die deutschen Verfassungshüter   in wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2015 an. Die Luxemburger Richter hatten bereits alle Bedenken gegen die Staatsanleihekäufe der EZB weggewischt.

Dass die Karlsruher Richter trotz der schon 2013 geäußerten deutlichen Kritik am OMT-Programm nun mehrere Klagen formal scheitern ließen, kann als deutliches Zeichen gewertet werden: Das Bundesfassungsgericht erkennt die Bindungswirkung des EuGH-Urteils an. Es ist bezeichnend, wenn Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle extra betont, der Senat sehe sich an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden.

Tatsächlich geht die europäische Rechtsgemeinschaft aus dem Verfahren gestärkt hervor, wie Voßkuhle ganz richtig unterstrich. Denn die Frage, ob Unionsrecht hinter dem nationalen Recht zurücktrete, sollte es Verstöße gegen innerstaatliche Grundrechte geben, hat das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH in der Vergangenheit immer wieder belastet. Der EuGH geht schließlich wie selbstverständlich davon aus, dass Unionsrecht wegen seiner Eigenständigkeit immer vorgeht. Karlsruhe war dem – zu Recht – nicht immer gefolgt.

Nun stehen die Zeichen erst einmal wieder auf Kooperation - zumal das Bundesverfassungsgericht beim OMT-Programm erstmals einen Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte. Dass die Karlsruher Richter in ihrem Urteil betonten, die EZB müsse sich bei ihren Staatsanleihenkäufen an bestimmte Regeln halten, was Bundestag und Bundesregierung dauerhaft zu überwachen hätten und wenn notwendig einschreiten müssten, kratzt nicht am Bestand des Europarechts. 

Die Kläger, etwa der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“ um Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag, müssen sich nun mit dem Urteil abfinden. Sie sahen im unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen von Ländern in Finanznot vor allem Risiken für den Bundeshaushalt und damit für den Steuerzahler. Trösten können sie sich zumindest mit dem Umstand, dass die EZB das OMT-Programm bislang gar nicht umsetzen musste. Allein die Ankündigung der Währungshüter beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte.

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