
Im Interview mit der Wirtschaftswoche sagt Oliver Burkhard, Bezirksleiter der IG Metall NRW: „Wir sind bereit, in der Tarifrunde eine Lösung zu finden, mit der die Arbeitgeber leben können. Es wäre kein Problem, bestimmte Ausnahmetatbestände für die Übernahmepflicht zu vereinbaren.“ „Die Übernahmepflicht kann entfallen, wenn ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist oder wenn es klar erkennbar über Bedarf ausbildet. Wir akzeptieren auch, dass personen- und verhaltensbedingte Gründe die Weiterbeschäftigung unter Umständen unmöglich machen können“, so Burkhard. Schlechte Noten seien für die IG Metall aber kein Ausnahmezustand, betont Burghard: „Wer die Prüfung besteht, muss übernommen werden.“ Wie hoch der Ausbildungsbedarf eines Unternehmens sei, sollten künftig Firmenleitung und Betriebsrat gemeinsam festlegen.
Laut Burkhard erhalten in Nordrhein-Westfalen derzeit nur 13 Prozent der Azubis nach bestandener Prüfung einen unbefristeten Arbeitsplatz. Burghard: „Viele junge Leute werden nach der Ausbildung zunächst mit Einjahresverträgen abgespeist. Man hält ihnen eine Möhre vor die Nase und sagt: Sei lieb, dann kriegst du nach einem Jahr vielleicht die Entfristung. Für andere folgt Befristung auf Befristung.“