Nach Verbot Zoll soll Glühbirnen abfangen

Der Zoll soll in Deutschland nach einem Verkaufsverbot für Glühbirnen die Einfuhr verhindern. Damit soll verhindert werden, dass die der stromfressenden Lampen trotz des Verbots in Deutschland weiterverwendet werden. Strafbar ist das Beststellen von Glühlampen allerdings nicht.

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Schon bald EU-weit verboten: Die Glühlampe. Quelle: dpa Quelle: handelsblatt.com

HB BERLIN. Verhindert werden soll vor allem der Versand durch außerhalb der Europäischen Union ansässige Onlineshops, wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums der "Wirtschaftswoche" sagte. Bund und Länder wollen ihr Vorgehen demnach am Montag beraten.

Abgefangene Glühbirnen sollen laut "Wirtschaftswoche" entweder vernichtet oder an ausländische Interessenten versteigert werden. Verbraucher, die diese Lampen im Ausland bestellen, haben nach Angaben des IT-Rechtsexperten Daniel Pauly nichts zu befürchten: Strafbar sei das Bestellen außerhalb der EU nicht, sie müssten daher nur mit dem Verlust ihres Geldes rechnen, sagte er dem Magazin.

Die EU hatte kürzlich Regeln für die Energie-Effizienz von Lampen festgelegt. Diese Vorgaben bedeuten, dass ab 1. September zuerst die 100-Watt-Birnen aus den Läden verschwinden müssen. Anschließend sollen auch schwächere Glühbirnen vom Markt genommen und durch umweltfreundlichere Produkte ersetzt werden.

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