Urteil zu Filmfonds Fiskus rudert im Streit mit Filmfondsanlegern zurück

Laut Finanzgericht dürfen die Anleger von Filmfonds ihre bisher kassierten Steuervorteile behalten. Die Filmfondsanbieter sind aber nicht nicht zufrieden - sie wollen die vollen Steuervorteile für ihre Anleger.

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Mittels Filmfonds erhielten Spitzenverdiener die Hälfte ihres Einsatzes vom Finanzamt zurück. Das Finanzgericht München entschied, dass Anleger den kassierten Steuervorteil behalten dürfen. Quelle: handelsblatt.com

Der deutsche Fiskus rudert im Streit mit vielen Tausend Filmfondsanlegern ein wenig zurück. Er verzichtet auf Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil des Finanzgerichts München vom 8. April (Az.: 1 K 3669/09). Das hat zur Konsequenz, dass den Anlegern wenigstens ein Teil der ursprünglichen Steuervorteile erhalten bleibt, was die Rendite wieder etwas anhebt. Vor Gericht stritten Hannover Leasing (HL), früher einer der großen Filmfondsanbieter, mit dem bayerischen Fiskus, wie die Garantie einer Bank für Zahlungen von Filmverleihern an den Fonds steuerlich zu bewerten ist.

Hätte die Finanzverwaltung gewonnen, wäre der gesamte Steuervorteil der Anleger weg gewesen. Filmfonds waren zwischen 1998 und 2005 das Steuersparmodell schlechthin. Rund zwölf Milliarden Euro investierten die Anleger, den überwiegenden Teil in leasingähnliche Fonds wie den der HL. Als Kommanditgesellschaft aufgelegt, waren sie so konstruiert, dass Anlegern noch im Jahr der Beteiligung ein Verlust von 100 Prozent auf ihre Einlage zugewiesen wurde. Spitzenverdiener erhielten so die Hälfte ihres Einsatzes vom Finanzamt zurück.

Die Fonds produzierten Filme, vergaben die Rechte daran an Verleiher, die dafür Lizenzgebühren zahlten. Bei den leasingähnlichen Fonds wurden weitgehend fixe Lizenzeinnahmen vereinbart. Banken garantierten die Lizenzzalungen in sogenannten „Schuldübernahmeverträgen“. Das Geld sollten die Anleger überwiegend am Ende der Laufzeit bekommen, so dass auch erst dann Steuern fällig werden sollten.

Doch es kam anders. Im Jahr 2008 behauptete die Finanzverwaltung die Schuldübernahmeverträge seien „abstrakte Schuldversprechen“. Dementsprechend verbuchte sie die Zahlungen, die die Anleger noch gar nicht bekamen, schon am Anfang wie einen Gewinn. Damit waren die steuermindernden anfänglichen Verlustzuweisungen futsch. Bescheide über Steuernachzahlungen folgten.

Nun sollen die Schlusszahlungen auf die Laufzeit verteilt und besteuert werden. Nach Angaben des bayerischen Finanzministeriums soll dies im ganzen Bundesgebiet in „gleichgelagerten Fällen“ gelten.

Die Filmfondsanbieter sind damit jedoch nicht zufrieden. „Wir freuen uns sehr, dass die Finanzverwaltung das Urteil akzeptiert hat“, sagt HL–Geschäftsführer Andreas Ahlmann. Vor weiteren Schritten will er abwarten, wie das Urteil umgesetzt wird. „Wir werden nicht alles akzeptieren.“ Die KGAL, die bereits klagt, um die vollen Steuervorteile für ihre Anleger zu erreichen, zieht ihre Klage nun nicht zurück. Außerdem kommen neue auf die Finanzverwaltung zu. So werden die beiden größten VIP-Fonds Finanzgerichte anrufen, kündigte Thilo Kleine, Chef der VIP, die zeitweise der größte Filmfondsanbieter in Deutschland war, an.

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