Raucher Friedhelm Adolfs Trotz Erfolg in Karlsruhe droht der Rauswurf

Am Aschermittwoch schien sich das Blatt zu seinen Gunsten gewendet zu haben – nun muss er wieder bangen: Raucher Friedhelm Adolfs droht trotz Etappensieg in Karlsruhe noch in diesem Monat die Zwangsräumung.

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Der Düsseldorfer Friedhelm Adolfs muss wieder um seine Wohnung bangen. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Raucher Friedhelm Adolfs muss trotz seines Erfolgs vor dem Bundesgerichtshof den Rauswurf aus seiner Wohnung in Düsseldorf fürchten. Ein Gerichtsvollzieher hat dem 76-Jährigen die Zwangsräumung für den 24. März angekündigt. Adolfs Anwalt hatte daraufhin zwar beantragt, das Vorhaben auszusetzen. Das Amtsgericht Düsseldorf habe den Antrag am Mittwoch aber zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa.

Das Amtsgericht sei gar nicht zuständig, sagte der Sprecher. Außerdem habe der Anwalt keine Einwendungen gegen die Zwangsräumung vorgetragen, über die das Gericht befinden könnte (Az.: 51 Z 173/15).

Adolfs' Anwalt Martin Lauppe-Assmann bestätigte, dass ein Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung vollstrecken will. Dieser berufe sich dabei auf das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts. Der Anwalt wertete dies als „regelrecht unverschämt“: „Ich halte diese Rechtsansicht für falsch.“ Was die Gegenseite nun mache, sei „eine klare Verhöhnung des Rechtsstaats und eine unverschämte Missachtung des Bundesgerichtshofs“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte angeordnet, dass der Prozess um die fristlose Kündigung der Wohnung des Rentners neu aufgerollt werden muss. Die Bundesrichter hoben damit ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts auf und wiesen den Fall zur neuen Verhandlung an das Gericht zurück.

Adolfs' Vermieterin hatte dem Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn wegen des Zigarettenqualms, der von der Wohnung in den Hausflur dringe.

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