
Die Bankenaufseher teilten mit, kleineren Instituten bei den Berichtspflichten künftig entgegenzukommen. Die Erleichterungen betreffen unter anderem Meldepflichten und Offenlegungsanforderungen. Sie sollen die Banken in der Verwaltung entlasten.
Etwa 1150 Finanzinstitute in Deutschland könnten diese Erleichterungen in Anspruch nehmen. Dies sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung, erklärte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling.
Die neuen Regelungen gelten für alle Geldhäuser, die nach der Kapitaladäquanzverordnung als kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) klassifiziert werden. Darunter fallen insbesondere viele Sparkassen und Genossenschaften.
Schon seit längerem kritisieren kleinere Banken den von ihnen verlangten Bürokratieaufwand, um die Vielzahl an Daten liefern zu können, die die Aufseher von ihnen verlangen, und die damit verbundenen finanziellen Belastungen.
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Die EU-Bankenbehörde EBA prüft schon seit geraumer Zeit, wie sich die Berichtspflichten für kleinere Geldhäuser in der Europäischen Union im Vergleich zu den Großbanken verhältnismäßiger gestalten lassen. Vor wenigen Wochen identifizierte sie insgesamt 25 Empfehlungen, mit denen die Institute zusammen 188 bis 288 Millionen Euro an Kosten einsparen könnten.