Risikoreduzierungsgesetz Bundestag für neuen Kapitalpuffer bei Banken

Bei Banken-Pleiten werden künftig Eigentümer stärker in die Pflicht genommen. Große Institute sollen Puffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten.

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Die neuen Regelungen würden im Ernstfall Verluste abfedern und Bankenrettungen durch Steuerzahler – wie in der globalen Finanzkrise von 2008 – weniger wahrscheinlich machen. Quelle: dpa

Der Bundestag gibt grünes Licht für das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz, mit dem bei Banken-Pleiten die Steuerzahler besser geschützt werden sollen. Nach Angaben der Union stimmte der Finanzausschuss am Mittwoch dem Vorhaben zu. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf dann vom Bundestagsplenum endgültig beschlossen werden, was als reine Formsache gilt.

Bei Banken-Pleiten werden dann künftig Gläubiger und Eigentümer stärker in die Pflicht genommen. Große Institute sollen einen Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Damit setzt die Regierung Teile des EU-Bankenpakets von Mitte 2019 in nationales Recht um.

Die neuen Puffer würden im Ernstfall Verluste abfedern und Bankenrettungen durch Steuerzahler – wie in der globalen Finanzkrise von 2008 – weniger wahrscheinlich machen, sagte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann. „Kleine Banken mit einer Bilanzsumme unter fünf Milliarden Euro werden von übermäßiger Regulierung entlastet und profitieren von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben.“

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