Schweizer Bank Hongkonger Regulierungsbehörde hebt IPO-Verbot für UBS vorzeitig wieder auf

Die SFC hatte der Großbank für ein Jahr die Organisation von Börsengängen untersagt – und hebt das Verbot nun schon nach zehn Monaten wieder auf.

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Im März 2019 musste die Schweizer Großbank ein Bußgeld von 48 Millionen Franken an die Hongkonger SFC zahlen. Quelle: Reuters

Die Schweizer Großbank UBS darf ab sofort wieder Börsengänge in Hongkong in federführender Rolle begleiten. Die Hongkonger Regulierungsbehörde Securities and Futures Commission (SFC) hob das entsprechende Verbot nach eigenen Angaben vom Dienstag nach einer zehnmonatigen Überprüfung der internen Prozesse des Instituts wieder auf, zwei Monate früher als ursprünglich geplant.

Die SFC hatte Mitte März 2019 entschieden, dass die Bank und ihre lokale Tochter ein Jahr lang keine IPOs mehr organisieren dürfen, und zudem ein Bußgeld von 48 Millionen Franken verhängt. Im November 2019 musste die UBS dann erneut eine Strafe von 50,8 Millionen Franken zahlen. Es ging bei dem Rechtsstreit um die Rolle der UBS bei mehreren Börsengängen. Eine der an die Börse gegangenen Firmen wurde nur 14 Monate nach dem Listing liquidiert.

Daraufhin hatte die SFC die Banken unter die Lupe genommen, die eine Börsennotierung als sogenannter Sponsor begleitet haben. In dieser federführenden Rolle erhält eine Bank normalerweise höhere Gebühren als andere beteiligte Institute, bürgt jedoch auch für die Korrektheit der Informationen zu einem Unternehmen. Die UBS wollte sich zur Aufhebung des Verbots nicht äußern.

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