Die Schweizer Bank hat im Steuerstreit mir Frankreich eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht sprach der UBS in einem Verfahren um Amtshilfegesuche das schützenswerte Interesse der Teilnahme ab.
Das Gericht lässt damit die Großbank nicht als Partei im noch ausstehenden Verfahren der Amtshilfe zu. Das Abweisen der Beschwerde erklärte das Gericht damit, dass in dem jahrelangen Rechtsstreit die UBS bereits sämtliche Argumente habe vorbringen dürfen.
Das Schweizer Bundesgericht hatte vor einem Jahr den Weg für die Weitergabe von sensiblen UBS-Kundendaten an die französische Steuerbehörde grundsätzlich freigemacht. Sie kann damit Informationen über Inhaber und Vermögen von rund 40.000 Konten erhalten, um potenziellen Steuerbetrügern auf die Schliche zu kommen.
Der Fall gilt als wegweisend für den Schweizer Finanzplatz: Seit dem Aus für das Schweizer Bankgeheimnis versuchen ausländische Steuerbehörden verstärkt, an die Namen von vermeintlichen Steuersündern zu kommen.