Neuer Rückschlag für Facebook im Streit um Datenschutz: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich auf die Seite der nationalen Datenschutzbehörden gestellt. Diese könnten gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn der Hauptsitz der betroffenen Firma in einem anderen Land liege, urteilten die Richter am Dienstag.
Facebook hatte die Zuständigkeit angefochten und argumentiert, dass sich der europäische Hauptsitz in Irland befindet und deswegen zunächst die dortigen Behörden federführend sind.