Staatliche Hilfe Auch im Oktober weniger Firmenpleiten als ein Jahr zuvor

Die Insolvenzantragspflicht gilt seit Mai wieder in vollem Umfang. Weder Erwartung führte die Regelung nicht zu einem Anstieg der Insolvenzen.

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Um eine Pleitewelle infolge der Pandemie abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Quelle: dpa

Staatliche Hilfsmilliarden und Ausnahmeregelungen haben die wegen der Coronakrise befürchtete Welle an Firmenpleiten auch im zweiten Pandemiejahr verhindert. Von Januar bis einschließlich Oktober 2021 meldeten die Amtsgerichte 11.738 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Dienstag 13,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Im Oktober vergangenen Jahres war die Zahl der Firmenpleiten nach Angaben der Wiesbadener Behörde mit 1056 um 2,7 Prozent niedriger als im Oktober 2020. Das Niveau von Oktober 2019, also vor der Coronakrise, wurde noch deutlicher unterschritten - und zwar um 33,7 Prozent.

Um eine Pleitewelle infolge der Pandemie abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Daher war mit einem Anstieg der Insolvenzen gerechnet worden. Ausnahmen gibt es noch für Betriebe, die im Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten haben.

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