Steuerbetrug Staatsanwaltschaft fordert Milliardenstrafe für Schweizer UBS

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat im Berufungsprozess eine Strafe von zwei Milliarden Euro gefordert. Auch an Strafen für verurteilte Mitarbeiter soll festgehalten werden.

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Im Berufungsprozess der Schweizer Großbank UBS wegen Steuerbetrug hat die Pariser Staatsanwaltschaft eine Strafe von mindestens zwei Milliarden Euro gefordert. UBS Frankreich soll nach Willen der Staatsanwaltschaft 15 Millionen Euro zahlen, wie diese der Deutschen Presse-Agentur in der Nacht zu Dienstag bestätigte. Damit beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bestätigung der Urteile aus erster Instanz.

Auch an den Strafen für verurteilte Mitarbeiter soll demnach festgehalten werden. Der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge soll ein zuvor freigesprochener Mitarbeiter nun ebenfalls eine Strafe erhalten.

In dem Prozess warfen die Staatsanwälte UBS vor, zwischen 2004 und 2012 Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um dort reiche Kundschaft anzuwerben, wie AFP aus dem Gerichtssaal berichtete. UBS solle das Klientel dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz und damit vorbei am französischen Fiskus zu platzieren.

Die Großbank war daher vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Rekordgeldbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Dagegen legte das Kreditinstitut Berufung ein, es habe stets Vorwürfe strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen, hatte es geheißen.

Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März an. Aus dem Geschäftsbericht der UBS für das vergangene Jahr geht hervor, dass es für die Bank um Forderungen von insgesamt 4,5 Milliarden Euro geht.

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