Steuerhinterziehung Neuer Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden

Steuerexperte Hanno Berger muss sich ab Oktober vor dem Landgericht verantworten. Zwölf Tage sind für die Verhandlungen zum Cum-Ex-Skandal vorerst angesetzt.

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Die Staatsanwälte hatten im September 2017 Anklage gegen Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVereinsbank (HVB) wegen schwerer Steuerhinterziehung erhoben. Quelle: dpa

Im Cum-Ex-Skandal muss sich erstmals der als Schlüsselfigur geltende Steuerexperte Hanno Berger verantworten. Am Landgericht Wiesbaden wird ab dem 20. Oktober über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verhandelt, bei der der Rechtsanwalt im Zentrum steht. Angesetzt sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis Mitte Januar, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.

Die Staatsanwälte in Frankfurt hatten im September 2017 Anklage gegen Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVereinsbank (HVB) wegen schwerer Steuerhinterziehung erhoben, die dem Fiskus früheren Angaben zufolge einen Schaden von mehr als 100 Millionen Euro zugefügt haben sollen. Berger hat die Vorwürfe wiederholt bestritten.

Der Anwalt lebt seit der Durchsuchung seiner Frankfurter Kanzlei und seiner Wohnung vor sieben Jahren in der Schweiz. Er hatte in der Vergangenheit erklärt, er würde an einem Verfahren persönlich teilnehmen und nötigenfalls durch alle Instanzen gehen. Für einen aktuellen Kommentar war sein Anwalt zunächst nicht erreichbar.

Das Landgericht Bonn verurteilte im März im bundesweit ersten Strafprozess um den Cum-Ex-Steuerskandal die beiden angeklagten britischen Aktienhändler zu Bewährungsstrafen. Die beiden hatten während des Prozesses umfänglich ausgesagt, was das Gericht als strafmildernd ansah. Sie hätten wesentlich zur Aufklärung der komplexen Tatbestände beigetragen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch. Dem deutschen Staat entstand ein Milliardenschaden.

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