Steuerskandal Verurteilter Banker verklagt die HVB wegen Cum-Ex-Verteidigungskosten

Nicholas D. verlangt fast eine Million Euro Ersatz von Verteidigungskosten. Für den Tatzeitraum, der seine Arbeit bei der HBV betraf, wurde er freigesprochen.

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In den strittigen zwei Jahren bei der HVB hätten Vorgesetze Nicholas D. erklärt, die Geschäfte seien in Ordnung, und er habe dies in dieser Zeit auch nicht selbst anders beurteilen können, hieß es in dem Bonner Urteil. Quelle: dpa

Der ehemalige Investmentbanker Nicholas D., der im März vom Landgericht Bonn wegen seiner Rolle bei Cum-Ex-Geschäften verurteilt wurde, hat die HypoVereinsbank verklagt, bei der er früher an solchen Transaktionen gearbeitet hat. Er verlangt fast eine Million Euro.

Mit der Klage, die am Donnerstag beim Arbeitsgericht München eingereicht wurde, verlangt Nicholas D. Ersatz von Verteidigungs- und Reisekosten, die ihm durch das Verfahren entstanden sind, erklärte sein Verteidiger Stefan Kirsch.

Sein Mandant sei wegen des Tatzeitraums, der seine Arbeit bei der Unicredit-Tochter betraf, freigesprochen worden, daher müsse die Bank diese Kosten ersetzen, so der Anwalt.

Nicholas D. und Martin S. waren die ersten beiden Banker, die in Deutschland wegen Cum-Ex-Transaktionen vor Gericht standen. Beide arbeiteten früher bei der HVB, wo sie die umstrittenen Deals aufsetzten.

Zwar wurden beide wegen Steuerhinterziehung verurteilt, Nicholas D. aber für den Zeitraum 2007 und 2008, der das Münchner Kreditinstitut betraf, freigesprochen. Im Prozess ging es um Handelsgeschäfte von 2007 bis 2011.

Die HVB wollte sich nicht äußern, da es um ein anhängiges Verfahren gehe.

In den strittigen zwei Jahren bei der HVB hätten Vorgesetze Nicholas D. erklärt, die Geschäfte seien in Ordnung, und er habe dies in dieser Zeit auch nicht selbst anders beurteilen können, hieß es in dem Bonner Urteil.

2009 schloss sich Nicholas D. einem auf Cum-Ex spezialisierten Fonds an, den Martin S. mitgegründet hatte. Für diese Tätigkeit wurde Nicholas D. schließlich verurteilt.

Beide Männer hatten mit der Staatsanwaltschaft Köln kooperiert und deshalb Bewährungsstrafen erhalten. Sie müssen sich jedoch einer weiteren Anklage stellen, diesmal von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Darüber soll von Januar an das Landgericht Wiesbaden verhandeln. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich Geschäfte, die bei der HVB aufgesetzt worden waren.

Cum-Ex war eine umstrittene Strategie, bei der Aktien um den Dividendenstichtag herum gehandelt wurden und die Besonderheiten im Steuereinzugssystem ausnutzte.

Das Manöver führte dazu, dass die Steuerbehörden Dividendenertragssteuer mehrfach erstatteten, die nur einmal gezahlt worden war. Nach Schätzungen soll die Staatskasse dadurch um mehr als 10 Milliarden Euro geschädigt worden sein. Die Geschäfte wurden durch eine Gesetzesreform im Jahre 2012 unterbunden.

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