Strafverfahren Privatbank Julius Bär muss wegen verschollener DDR-Vermögen Millionenstrafe zahlen

Die Schweizer Bank muss für Vermögenswerte aufkommen, die nach der Wende von DDR-Konten verschwunden sind. Als Rechtsnachfolgerin einer involvierten Bank hat sie das Problem geerbt.

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Der Bank ist ein Problem der Bank Cantrade zum Verhängnis geworden, die sie 2005 gekauft hatte. Quelle: Reuters

Das höchste Schweizer Gericht hat einen jahrzehntealten, in die Zeiten der DDR zurückreichenden Rechtsstreit entschieden. Das Schweizerische Bundesgericht habe die Schweizer Bank Julius Bär in Bezug auf die Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) letztinstanzlich zu einer Zahlung im Umfang von rund 150 Millionen Franken verurteilt, wie das Institut am Freitag mitteilte. Dieser Betrag sei vollumfänglich durch eine bereits im Dezember 2019 gebuchte Rückstellung gedeckt.

In dem Rechtsstreit ging es um Auszahlungen von einem Konto, das von ehemaligen DDR-Beamten bei der Bank Cantrade eingerichtet wurde, die Julius Bär 2005 von der UBS gekauft hatte.

Die BvS ist Nachfolgerin der Treuhand und versucht, ostdeutsche Vermögenswerte zurückzugewinnen, die nach dem Fall der Berliner Mauer verloren gegangen sind.

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