Techkonzern Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

In den vergangenen Jahren gingen die Wettbewerbshüter mehrfach gegen die US-Konzerne vor. Quelle: AP

Nach Facebook und Amazon bekommt nun auch Google ein Verfahren vom Bundeskartellamt. Es geht um die marktübergreifende Bedeutung des Techgiganten.

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Das Bundeskartellamt zieht gegen die US-Technologiekonzerne in das Feld. Nach Facebook und Amazon leitet die Bonner Behörde nun auch Verfahren gegen Google auf Basis ihrer im Wettbewerbsrecht gestärkten Rolle ein. Zum einen gehe es um ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung des US-Konzerns, teilten die Kartellwächter am Dienstag mit.

„Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht“, begründete Kartellamtschef Andreas Mundt die Ermittlungen gegen Google Deutschland, Google Irland wie auch den US-Mutterkonzern Alphabet.

Darüber hinaus wurde ein zweites Verfahren gestartet, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befasst. „Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen“, sagte Mundt. Ein Firmensprecher erklärte, Google werde umfänglich mit der deutschen Wettbewerbsbehörde kooperieren und alle Fragen beantworten.

Erst vergangene Woche hatte die Behörde ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, wobei die Kartellwächter ebenfalls auf im Januar in Kraft getretene neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Demnach kann die Behörde eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Auf Basis der neuen Instrumente wurde bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet. Ein weiterer Facebook-Fall in Zusammenhang mit der Sammlung von Daten bei dem weltgrößten Internetnetzwerks befindet sich gerade vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Aber auch in den USA haben die Tech-Konzerne momentan mit kartellrechtlichen Klagen zu kämpfen. Der Staatsanwalt der US-Hauptstadt Washington hat beispielsweise Amazon am Dienstag wegen wettbewerbsfeindlicher Praktiken angeklagt. Amazon würde unabhängigen Anbietern verbieten, ihre Produkte auf anderen Plattformen günstiger anzubieten, sagte der oberste Strafverfolger für die Bundeshauptstadt, Karl Racine, am Dienstag. Dies führe zu unnatürlich hohen Preisen für die Verbraucher. Darüber hinaus verklagte das US-Justizministerium und mehrere Staaten Google. Der Vorwurf: Der Konzern habe seine führende Stellung bei der Internetsuche missbraucht.

Mehr zum Thema: Der Einfluss des Bundeskartellamts nimmt zu. Mit einem Digitalregister für öffentliche Aufträge entwickelt sich die Behörde nun hin zu einem mächtigen Compliance-Wächter.

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