5G-Ausbau Und dieses Bürokratie-Monster soll die Huawei-Frage lösen?

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„Jour Fixe“ der Referatsleiter

Welches Ressort betroffen ist, richte sich „nach dem Sektor der Kritischen Infrastruktur und den daraus folgenden Ressortzuständigkeiten“. Geht es um Telekommunikationsfrage, ist also das unionsgeführte Wirtschaftsministerium (BMWi) betroffen, das SPD-geführte Auswärtige Amt (AA), wenn außen- und sicherheitspolitische Belange berührt werden – aber da die eine Frage nie von der anderen zu trennen ist, müssen also BMI, BMWi und AA immer gemeinsam eine Lösung finden. Das Einvernehmen ist dabei „zwingend“ für die Entscheidung.

Woher aber sollte plötzlich innerhalb eines Monats Einigkeit kommen, wenn der Streit über den richtigen Umgang mit Huawei in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht zu schlichten war? „Die politische Entscheidung ist nicht gelöst, sondern in die Zukunft verschoben worden“, kritisiert Schallbruch: „Denn gibt es einen Dissens, wird ja das Ministerium mit der abweichenden Meinung eskalieren und dann landet die Entscheidung am Ende in der Politik.“  

Konkret sieht der Eskalationsprozess so aus: „Fortlaufend und regelmäßig“ treffen sich die zuständigen Referatsleiter aus BMI, BMWi, AA und Bundeskanzleramt zu „interministeriellen Jour Fixes“, um sich zu Entscheidungen auszutauschen, da im Zweifel eben innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung gefunden werden muss. Gibt es auf der Arbeitsebene kein Einvernehmen, müssen zunächst die Minister versuchen, den Dissens zu lösen. Gelingt auch das nicht, wird das Kanzleramt „über den Streit zu beraten mit dem Ziel, eine einvernehmliche Entscheidung voranzutreiben“.

Merkel muss nicht die Botschaft überbringen 

Zu beachten ist dabei insbesondere der dann folgende Satz: Die „formale Erteilung des Einvernehmens“ – wie immer es dann aussehen mag – „verbleibt bei den betroffenen Ressorts“ – was der Kanzlerin eine gesichtswahrende Lösung in ihrer China-Politik erlauben würde. Denn überbringen muss die Entscheidung am Ende nicht Angela Merkel (CDU), sondern das BMI.

Genannt wird der Name „Huawei“ freilich kein einziges Mal in dem Gesetzentwurf, aber um den chinesischen Netzausrüster dreht sich die nun seit Monaten dauernde Debatte. Kritiker befürchten, der Konzern könnte – womöglich freiwillig, mindestens aber durch chinesische Gesetze gezwungen – Geheimdiensten oder staatlichen Hackern Hintertüren in deutsche Infrastrukturen öffnen oder die Voraussetzungen schaffen, um Deutschland im Konfliktfall quasi per Fernzugriff vom Netz zu nehmen.  

„Bei 5G geht es um die wichtigste und wertvollste Infrastruktur für das 21. Jahrhundert. Wofür wir die Technologie alles benutzt werden, können wir heute noch nicht einmal erahnen“, betont Metin Hakverdi, China-Berichterstatter der SPD-Fraktion.“ Einen Anbieter wie Huawei in dieses Netz zu lassen, der der politischen Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas untersteht, halte ich für einen großen Fehler.“

Huawei hat einen „Uiguren-Alarm“ getestet

Neben der Kontrolle über die Unternehmen kommt Chinas Umgang mit den Uiguren hinzu, die in „Umerziehungslagern“ interniert werden. Gerade berichtete die „Washington Post“, dass Huawei zusammen mit dem chinesischen Konzern Megvii an einer Gesichtserkennungssoftware arbeite, mit der die überwiegend muslimische Minderheit überwacht werden soll. Huawei erklärte, dass es sich nur um einen „Test“ gehandelt habe – aber schon allein die Probe eines „Uiguren-Alarms“ dürfte das Auswärtige Amts kaum milder stimmen, wenn es zur Entscheidungsfindung für den 5G-Ausbau kommt.        



Das Wirtschaftsministerium sieht jedoch auch die Bedürfnisse der Mobilfunkbetreiber. Telekom, Vodafone und Telefónica arbeiten bereits heute mit Huawei zusammen, sie brauchen dringend Rechtssicherheit für den Ausbau des 5G-Netzes, der bereits begonnen hat – doch bis das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft tritt, wird es auch bei einem möglichen Kabinettsbeschluss am kommenden Mittwoch dauern.

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