
Apple legt es im Streit mit dem FBI drauf an - der Konfrontationskurs zur US-Regierung setzt sich fort. Apple bleibt dabei: Das Unternehmen will das iPhone eines Attentäters nicht entsperren, weil es auf festgeschriebenem Recht beharrt. Ende vergangener Woche forderte Apple nun die Einstellung des Verfahrens. Begründung: Die Forderungen des FBI verstießen gegen die Verfassung und gefährdeten die Sicherheit aller Nutzer, argumentierte Apple in dem Antrag, nachdem ein Gericht den Konzern angewiesen hatte, dem FBI beim Entsperren des iPhones zu helfen.
Das Entscheidende an dem Rechtsstreit: Es geht nicht nur um die Frage der Terrorbekämpfung auf Kosten der Privatsphäre und des Datenschutzes, sondern auch um die Frage, wie Jahrhunderte alte Verfassungsregeln und Gesetze auf moderne Technologien angewendet werden können.
Denn diesbezüglich ist die Auseinandersetzung über Privatsphäre und Sicherheitsinteressen absolut nicht neu. Jede technische Entwicklung bei der Datenübertragung hat in der Vergangenheit die Rechtsprechung und Gesetzgebung verändert oder auch mal Behörden in die Knie gezwungen.





Angefangen etwa bei der Erfindung des Telegrafen. Diese Technik revolutionierte die Datenübermittlung im 19. Jahrhundert. Der Telegraf übertrug binnen Stunden Texte, die früher Tage oder Wochen unterwegs waren. Allerdings glaubte kaum ein Nutzer, dass der Inhalt seiner Botschaften geheim bliebe. Mitarbeiter des Telegrafenbüros mussten jedes Wort lesen, bevor sie es übermitteln konnten.
Viele Staaten erließen deshalb ein Verbot, den Inhalt eines Telegramms an Unbefugte weiterzugeben, beschreibt es der Rechtsprofessor Wesley MacNeil Oliver im „Mississippi Law Journal“. Das sorgte schnell für rechtliche Probleme: Als die Regierung sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Gesetze Zugang zu Telegramminhalten verschaffte, erhob die Western Union Telegraph Company Einspruch. Die Anfragen der Behörden seien zu allgemein und bisweilen auch unbegründet und damit verfassungswidrig, argumentierte sie.
US-Rechtsexperte Oliver schreibt, damit habe Western Union dafür gesorgt, dass allgemeine Standards für die Aufhebung des Telegrafengeheimnisses formuliert wurden. Das Ergebnis: Die Regierung musste infolgedessen "vernünftig und präzise" beschreiben, welche Telegramme sie einsehen wolle, etwa indem sie deren Datum, Überschrift, Thema oder Inhalt nenne.
Telefongespräche abhören verboten
Die nächste Entwicklungsstufe mit Diskussionspotenzial in Sachen Privatsphäre: das Telefon. Während der Zeit des gesetzlichen Alkoholverbots in den USA überführten Ermittler den Schwarzhändler Roy Olmstead, indem sie die Telefonleitungen außerhalb seines Büros und seines Hauses anzapften. "Damals war dafür noch keine Vollmacht notwendig", beurteilt es US-Historiker Richard Hamm. Die Folge: Dank der so beschafften Beweise wurde Olmstead verurteilt.
Der Fall kam allerdings schließlich vor das Oberste Gericht, wo sich die vier größten Telefongesellschaften des Landes für den Alkoholschmuggler stark machten. Die Obersten Richter wiesen den Einspruch zwar mit der Begründung ab, die Ermittler hätten keinerlei Privaträume durchsucht oder Papiere beschlagnahmt. Trotzdem fühlte sich der Gesetzgeber dazu veranlasst, der Polizei 1934 das Abhören von Telefongesprächen zu verbieten. Zugleich wurden die Telefongesellschaften der Aufsicht der Bundesbehörde FCC unterstellt.
Knapp 30 Jahre später wurde es noch genauer: Das Oberste Gericht urteilte in den 1960er Jahren, dass auch das Abhören einer öffentlichen Telefonzelle gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt.