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Apple gegen das FBI Wenn "neue" Technik Geheimnisse wahren will

Sind neue Technologien mit Gesetzen aus dem 18. Jahrhundert vereinbar? Die Frage ist entscheidend im Streit zwischen Apple und FBI. Immer wieder geraten Ermittler und Unternehmen beim Datenschutz aneinander.

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Telegraf der Western Union Quelle: AP

Apple legt es im Streit mit dem FBI drauf an - der Konfrontationskurs zur US-Regierung setzt sich fort. Apple bleibt dabei: Das Unternehmen will das iPhone eines Attentäters nicht entsperren, weil es auf festgeschriebenem Recht beharrt. Ende vergangener Woche forderte Apple nun die Einstellung des Verfahrens. Begründung: Die Forderungen des FBI verstießen gegen die Verfassung und gefährdeten die Sicherheit aller Nutzer, argumentierte Apple in dem Antrag, nachdem ein Gericht den Konzern angewiesen hatte, dem FBI beim Entsperren des iPhones zu helfen.

Das Entscheidende an dem Rechtsstreit: Es geht nicht nur um die Frage der Terrorbekämpfung auf Kosten der Privatsphäre und des Datenschutzes, sondern auch um die Frage, wie Jahrhunderte alte Verfassungsregeln und Gesetze auf moderne Technologien angewendet werden können.

Denn diesbezüglich ist die Auseinandersetzung über Privatsphäre und Sicherheitsinteressen absolut nicht neu. Jede technische Entwicklung bei der Datenübertragung hat in der Vergangenheit die Rechtsprechung und Gesetzgebung verändert oder auch mal Behörden in die Knie gezwungen.

Welche Innovationen Apple sich sichert
Akkulaufzeit neu verwaltenApple hat ein neues Patent angemeldet, dass eine neue clevere Funktion beschreibt. Diese merkt sich über die Geoinformationen den Ort, an dem der Nutzer sein Smartphone in der Regel auflädt. Je nach Akkustand und Entfernung zu der gespeicherten Position, werden im Smartphone Funktionen abgeschaltet, um die Stromversorgung bis zur Energiequelle zu sichern. So würden zum Beispiel bestimmte Apps, die selten benutzt werden und im Hintergrund Strom ziehen ausgestellt, um so den Akku zu schonen.
Patente für den iPenNachdem Steve Jobs den Stift für das iPad und das iPhone immer abgelehnt hatte, setzt Samsung voll auf die Möglichkeiten eines intelligenten Stylus. Vor allem Architekten, Ingenieure und Zeichner wissen die Funktion zu schätzen. Auch Drittanbieter haben versucht die Apple-Produkte mit ihren Stiften zu erweitern. Nun legt Apple offensichtlich nach und setzt voll auf Gesten. Laut Patentantrag soll der sogenannte iPen angeblich erkennen, wie er gehalten wird und diese Informationen über Orientierungssensoren direkt an das Tablet übermitteln. Auf diesem Weg könnte der Zeichner zum Beispiel die Strichbreite einstellen – ganz wie beim Halten eines Füllers. Insgesamt soll Apple laut der Website Patentlyapple  bereits über 20 Patente für Stylus-Geräte bekommen haben. Etliche davon dienen wohl auch nur der Absicherung der Rechte. Ob daraus am Ende auch wirklich ein Stift wird, ist bisher noch nicht klar. Quelle: dpa
Kopfhörer mit SensorenApple hat in den USA ein Patent für neue Kopfhörer eingereicht und genehmigt bekommen. Die neuen "In-Ear" sollen mit Sensoren ausgestattet werden, die Körpertemperatur, Puls und Schweißabsonderung messen und die Daten speichern. Der Vorteil gegenüber Fitnessarmbändern: Die Kopfhörer sind kein Extra-Gadget, sie werden von den meisten Sportlern sowieso am Körper getragen. Erstmals hat sich Apple mit so einer Anwendung vor über sieben Jahren beschäftigt, wie der Patentantrag zeigt. Neben der Tracking-Funktion sollen die Sensoren auch Kopfnicken erkennen. Über diesen Weg ließe sich zum Beispiel die Musik steuern. Quelle: WirtschaftsWoche Online
Beim Mac und iPad anklopfenEs wäre eine spannende Erweiterung der Tastatur - zumindest hat Apple einen Patentantrag genehmigt bekommen, in dem beschrieben wird, wie Tablet und Notebook auf akustische Signale reagieren. Gemeint ist zum Beispiel das Kratzen oder Klopfen am Gehäuse der Geräte. Sensoren im Gerät sollen die Töne erfassen und sie zur Auswertung an den Prozessor schicken, der sie interpretiert. Erleichtern könnte die Technik das Markieren von Texten oder das Aufrufen eines Kontextmenüs. Quelle: REUTERS
Krumme Sensoren auf dem iPhoneApple hat in den USA das Patent für gekrümmte Touch-Sensoren zugesprochen bekommen. Die Herstellung der gekrümmten Sensoren ist aufwendig. Zunächst werden die Sensoren als Rohling mit einer leitenden Filmschicht und dem Deckmaterial in flacher Form angefertigt. Durch gleichmäßige Wärmezufuhr wird das Material gekrümmt. So stellen die Handybauer außerdem sicher, dass die Sensoroberfläche den gleichen Abstand zum Deckmaterial behält. Nur so ist die Touch-Oberfläche in der Mitte wie am Rand empfindlich. Quelle: REUTERS
Solardeckel für das MacbookFür einen ganz neuen Notebookdeckel hat Apple in den USA ein Patent erhalten. Der Deckel soll mit einer Solarzelle den Akku des Computers laden und gleichzeitig als zweiter Display mit Touchscreen arbeiten. Bekannt ist die Technik bereits als elektrochromes Glas in Form eines Sonnen- oder Sichtschutzes im Kfz-Bau. Auch als Trennwand in Büros wird die Technik eingesetzt - allerdings ohne die Displayfunktion. Klappt man das Macbook künftig zu, könnten also auf der Außenseite trotzdem Verkehrsinformationen oder Statusupdates aus sozialen Netzwerken eingeblendet werden. Inwieweit das Patent jedoch wirklich zu einem konkreten Produkt wird, ist derzeit noch fraglich. Quelle: dpa
iWatch aus der Entfernung aufladenSamsung hat mit der Computeruhr Galaxy Gear vorgelegt, nun will Apple nachziehen. Angeblich arbeitet der Konzern bereits seit Jahren mit einer hundert Mitarbeiter starken Mannschaft an dem Gadget fürs Handgelenk. Ein Patentantrag gibt den Gerüchten neuen Aufwind, wie das chinesische Magazin ctech berichtet. Demnach soll sich der Akku der iWatch sogar über mehrere Meter hinweg aufladen lassen. Somit ließe sich das Gadget über den Apple-Laptop oder -Computer laden, ohne es abzunehmen. Quelle: REUTERS

Angefangen etwa bei der Erfindung des Telegrafen. Diese Technik revolutionierte die Datenübermittlung im 19. Jahrhundert. Der Telegraf übertrug binnen Stunden Texte, die früher Tage oder Wochen unterwegs waren. Allerdings glaubte kaum ein Nutzer, dass der Inhalt seiner Botschaften geheim bliebe. Mitarbeiter des Telegrafenbüros mussten jedes Wort lesen, bevor sie es übermitteln konnten.

Viele Staaten erließen deshalb ein Verbot, den Inhalt eines Telegramms an Unbefugte weiterzugeben, beschreibt es der Rechtsprofessor Wesley MacNeil Oliver im „Mississippi Law Journal“. Das sorgte schnell für rechtliche Probleme: Als die Regierung sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Gesetze Zugang zu Telegramminhalten verschaffte, erhob die Western Union Telegraph Company Einspruch. Die Anfragen der Behörden seien zu allgemein und bisweilen auch unbegründet und damit verfassungswidrig, argumentierte sie.

US-Rechtsexperte Oliver schreibt, damit habe Western Union dafür gesorgt, dass allgemeine Standards für die Aufhebung des Telegrafengeheimnisses formuliert wurden. Das Ergebnis: Die Regierung musste infolgedessen "vernünftig und präzise" beschreiben, welche Telegramme sie einsehen wolle, etwa indem sie deren Datum, Überschrift, Thema oder Inhalt nenne.

Telefongespräche abhören verboten

Die nächste Entwicklungsstufe mit Diskussionspotenzial in Sachen Privatsphäre: das Telefon. Während der Zeit des gesetzlichen Alkoholverbots in den USA überführten Ermittler den Schwarzhändler Roy Olmstead, indem sie die Telefonleitungen außerhalb seines Büros und seines Hauses anzapften. "Damals war dafür noch keine Vollmacht notwendig", beurteilt es US-Historiker Richard Hamm. Die Folge: Dank der so beschafften Beweise wurde Olmstead verurteilt.

Der Fall kam allerdings schließlich vor das Oberste Gericht, wo sich die vier größten Telefongesellschaften des Landes für den Alkoholschmuggler stark machten. Die Obersten Richter wiesen den Einspruch zwar mit der Begründung ab, die Ermittler hätten keinerlei Privaträume durchsucht oder Papiere beschlagnahmt. Trotzdem fühlte sich der Gesetzgeber dazu veranlasst, der Polizei 1934 das Abhören von Telefongesprächen zu verbieten. Zugleich wurden die Telefongesellschaften der Aufsicht der Bundesbehörde FCC unterstellt.

Knapp 30 Jahre später wurde es noch genauer: Das Oberste Gericht urteilte in den 1960er Jahren, dass auch das Abhören einer öffentlichen Telefonzelle gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt.

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