
Dreimal die Note sechs - der von einem Patienten in einem Internetportal derart schlecht bewertete Zahnarzt aus Berlin war ganz schön sauer. Vom Gesundheitsportal Jameda verlangte er wenigstens einen Beweis dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in der Praxis war. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gab ihm recht. Jetzt sind die Bewertungsportale am Zug.
Worum ging es genau?
Strittig war, ob überhaupt - und wenn ja, wie - das Bewertungsportal Jameda den Besuch des Patienten bei dem klagenden Arzt beweisen muss (Az.: VI ZR 34/15). Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweisen von Terminvereinbarungen. Jameda hingegen fürchtete um die Anonymität seiner Nutzer: Von solchen Nachweisen, auch wenn sie anonymisiert würden, könne allzuleicht auf die Identität des Nutzers geschlossen werden.
Medizinerjargon
Über der Nase liegt ein wichtiges Organ des Menschen – das Gehirn. Mit dieser Floskel verheimlichen die Ärzte, dass sie einen Patienten für nicht so intelligent halten.
Will ein Arzt nicht in Anwesenheit des Patienten über einen Befund sprechen, will er dies „außerhalb der Mauern“, also außerhalb des Patientenzimmers tun.
Hält ein Arzt einen Patienten für nicht so intelligent, wählt er diesen Ausdruck. Er attestiert ihm somit, dass er „einen an der Waffel“ hat und ihm auf den Keks geht – abgeleitet vom Namen des Keksherstellers Bahlsen.
So wie die Diarrhoe ist die Logorrhoe eine Art von Durchfall – dieser Begriff trifft auf eine Person zu, die ein unstillbares Redebedürfnis besitzt.
c.p. oder die Langfassung caput piger heißt wörtlich übersetzt „fauler Kopf“. Ärzte nennen so Patienten, die sich in der Therapie ihrer Krankheit nicht richtig einbringen.
Jeder kennt Flatulenzen, weithin als Blähungen bekannt. Spricht ein Mediziner vom Flatus Transversus, attestiert er dem Patienten einen „quersitzenden Furz“ – ihm fehlt nichts.
„Gomer“ ist die Abkürzung für „Get Of Out My Emergency Room“, und bezeichnet zumeist ältere Patienten, die an mehreren Krankheiten leiden und nicht mehr geheilt werden können.
Warum ist denn Anonymität für Bewertungsportale so wichtig?
Wer etwa Ärzte bewertet, will meist anonym bleiben. Je mehr Bewertungen wiederum in einem Portal hinterlegt sind, desto größer der Nutzen - sowohl für die User, als auch für die Betreiber solcher Internetdienste. „Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich ist es wichtig, dass Patienten sich sicher sein können, dass ihre Anonymität zu jeder Zeit gewahrt ist“, erklärt dazu Jameda. Schließlich wolle niemand seinen Namen lesen, wenn er zum Beispiel bei einer Darmspiegelung gewesen sei.
Was ändert sich jetzt?
An der Anonymität im Netz soll nicht gerüttelt werden. Nutzer dürfen grundsätzlich weiter ohne Namensnennung kommentieren und ihre Daten dürfen normalerweise nicht herausgegeben werden. Aber: Die Bewertungsportale müssen bei Beschwerden künftig viel genauer hinschauen. Laut BGH-Urteil müssen die Betreiber sich präzise vom Verfasser einer umstrittenen Einschätzung schildern lassen, wann und wie etwa ein Arztbesuch ablief. Als Belege kommen Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien infrage. Hotel- oder Restaurantbewertungsportale müssten Buchungsbelege vorgelegen oder Rechnungen über die verzehrte Mahlzeit.
Was bedeutet das Urteil für die Portale?
Was Ärzte verdienen
Allgemeinmediziner verdienen im Vergleich am wenigsten. Ihr Jahreseinkommen liegt nach Abzug der Praxiskosten, aber noch mit persönlichen Abgaben und Steuern bei 116.000 Euro. Das hat das Statistische Bundesamt 2013 ausgerechnet.
Um die kleinsten und schon etwas größeren Erdenbewohner kümmert sich der Kinderarzt. Er verdient 124.000 Euro im Jahr.
Eine Schädigung des Gehirns nach einen Schlaganfall zeigt dieses Bild eines Professors aus Jena. Neurologen und Psychiater liegen mit ihrem Einkommen von 128.000 Euro auf dem drittletzten Platz.
Künstliche Hüftgelenkkugeln aus Biokeramik mit einem vergrößerten Durchmesser von 36 Millimetern sind eine Entwicklung einer Orthopädie-Firma aus Ostthüringen. Neue Hüften, aber auch Prothesen verschreibt der Orthopäde. Mit 186.000 Euro Jahreseinkommen hätte es beinahe für den Spitzenplatz gereicht.
Radiologen verdienen mit Abstand am besten: Ihr Jahreseinkommen liegt bei 264.000 Euro; damit verdienen sie knapp 80.000 Euro mehr als der zweitplatzierte Orthopäde.
Nach dem Organskandal - hier die Entnahme einer Niere im Universitätsklinikum Jena - haben vor allem Urologen an Prestige verloren. Ihrem Verdienst hat das bislang nicht geschadet: Mit 167.000 Euro Jahreseinkommen liegen sie auf Platz 4
Erkrankungen wie der graue Star lassen sich mit diesem Gerät besonders gut erkennen. Mit einem Jahreseinkommen von 170.000 Euro im Jahr liegt der Augenarzt auf Platz 3 der bestverdienenden Mediziner in Deutschland.
Hier bereitet sich der Chirurg auf die Operation einer gebrochenen Hand vor. Er hat ein Jahreseinkommen von 148.000 Euro im Jahr.
Jedes Jahr sterben etwa 18.000 Frauen an Brustkrebs, 48.000 Fälle werden diagnostiziert. Vorsorgeuntersuchungen sollten beim Frauenarzt gemacht werden. Er verdient mit 145.000 Euro etwas mehr als der HNO-Arzt.
Mit diesem Vergrößerungsglas wird hier die Hautkrebs-Früherkennung durchgeführt. Für mehr als 218 000 Menschen ist die Diagnose tödlich. Der Hautarzt hat 155.000 Euro zur Verfügung.
Über 100 Jahre alt ist der Ohrstöpsel schon alt. Um die Gesundheit drei unserer Sinnesorgane kümmert sich der Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Dafür wird er mit jährlich 144.000 Euro entlohnt.
Der Internist, der sich vor allem um Organe im inneren des Menschen wie Herz und Nieren kümmert, liegt mit seinem Verdienst bei 158.000 Euro im Jahr.
Sie haben künftig einen höheren Aufwand, wenn sie Beschwerden überprüfen. Manche Juristen wie etwa Andreas Freitag, Experte für Internet- und Wettbewerbsrecht, befürchten, „dass kleinere Anbieter - die für die Vielfalt und freie Meinungsäußerung wichtig sind - dann möglicherweise vom Markt verschwinden“. Das Gesundheitsportal Jameda will seinen Prüfprozess nun anpassen.
Was bedeutet das Urteil für die, die in Bewertungen schlecht wegkommen?
Wenn jemand auf einer Plattform falsche Behauptungen aufstellt, konnte der Betroffene dies schon vor dem aktuellen BGH-Urteil beim Portal-Betreiber melden. Der umstrittene Eintrag muss dann geprüft werden - künftig aber viel gründlicher als zuvor. Dem Missbrauch im Netz durch sogenannte Fake-Kommentare sind damit Grenzen gesetzt und Ansprüche auf Löschung leichter durchzusetzen. Denn wenn der Nutzer keine Belege liefert oder die Nachweise nicht glaubwürdig sind, muss die beanstandete Bewertung aus dem Netz verschwinden.
Gab es zu dem Thema denn schon höchstrichterliche Entscheidungen?
Am wichtigsten ist dazu ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2014. Danach müssen Internetdienste die Daten anonymer Nutzer nur in ganz bestimmten Fällen herausgeben - nämlich nur dann, wenn Behörden ermitteln oder Urheberrechte durchgesetzt werden sollen. Es reicht nicht, wenn sich etwa ein bewerteter Arzt oder Handwerker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und deswegen Namen und Anschrift des Bewerters möchte.
Kann ich mich eigentlich aus einem Bewertungsportal streichen lassen, wenn ich dort nicht bewertet sein will?
Nein, auch dazu hat der BGH im September 2014 bereits gesprochen und es einem Gynäkologen nicht erlaubt, seine Daten aus dem Gesundheitsportal Jameda löschen zu lassen. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.