Cyber-Kriminalität Wer haftet, wenn die Datenwolke versagt?

Ob Dropbox, Evernote, iCloud oder Google Drive: Millionen parken bei Datendiensten ihre Daten in den Weiten des Web. Gehen dem Anbieter die Daten des Nutzers verloren, ist der juristisch auf verlorenem Posten.

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Während Cloud Computing längst auf dem Vormarsch ist, bleiben bei vielen Nutzern Sicherheits- und Rechtsbedenken Quelle: REUTERS

Anfang März meldete der Notizspeicher-Dienst Evernote einen Einbruch in seine Server. Hacker kopierten 50 Millionen Nutzernamen, E-Mail-Adressen und Passwörter. Der große Datenklau blieb nur aus, weil Evernote die Passwörter seiner Kunden verschlüsselt speichert – wenn auch recht einfach. Doch der Fall zeigt das Risiko der ganzen Cloud-Computing-Branche, die davon lebt, Daten ihrer Kunden zu speichern.

Cloud-Computing ist praktisch. Ob Evernote, Dropbox oder GoogleDrive, wer seine Daten bei solchen Diensten hochlädt, kann sie von überall her abrufen, solange er einen Internetzugang hat. Das ist gerade für Menschen komfortabel, die mit unterschiedlichen Geräten und Betriebssystemen arbeiten.

Kontrollverlust der Daten

Neben Komfort birgt Cloud-Computing aber eben auch Risiken. Wer seine Daten auf fremden Servern speichert, gibt Kontrolle ab. Wer also hat die Verantwortung für die Daten, wenn sie auf fremden Servern liegen? Wer muss einstehen, wenn sie verloren gehen, wenn sie verändert werden? Der Nutzer, der Anbieter oder der Betreiber der Serverfarm?

Zehn Vorurteile gegen die Cloud
1. Die Cloud ist nicht sicher Falsch. Vielmehr gilt: Wer billig kauft, kauft teuer. Die Begründung: Wichtig ist es, für seine Anforderungen das richtige Modell zu finden. Hierfür muss zwischen der öffentlichen Public Cloud und der geschlossenen, nur angemeldeten und abgesicherten Nutzern zugänglichen Private Cloud unterschieden werden. In vielen Public Cloud Angeboten gibt es bis dato keine Modelle, die dem Kunden Sicherheit garantieren. In einem Private Cloud Modell dagegen lassen sich Sicherheitszusagen sowie Zusagen für Performancewerte durchaus treffen. Wichtig ist es, für seine Anforderungen das richtige Modell zu finden. Ob ein Service die für den Kunden ausreichende Sicherheit liefert, wird in Private Clouds durch Zertifikate wie zum Beispiel das SSAE16 sowie die verwendete Architektur und Technologie  sichergestellt. Neben einem Zertifikat ist das SLA (Service Level Agreement) zwischen Anbieter und Nutzer von entscheidender Bedeutung. Im Übrigen kann selbst ein Cloud-Anbieter nicht auf die Daten des jeweiligen Kunden zugreifen. Auch dann nicht, wenn er zu administrativen Zwecken auf die Netzinfrastruktur und Systeme zugreifen muss. Quelle: dapd
2. Ich verliere die Rechte an meinen DatenFalsch. Lesen Sie das Kleingedruckte. Die Begründung: Tatsächlich ist es oft schwierig, seine Daten einfach und sicher zu einem Cloud Provider zu migrieren. Man sollte denken, es wäre selbstverständlich, die Hoheit über seine Daten zu behalten. Leider sehen die SLA´s einiger Anbieter hierfür keine geregelte Strategie vor. Daher müssen Unternehmen bei manchen Anbietern mit hohen Aufwänden für die Migration ihrer Daten rechnen. Dann wird ein vermeintlich attraktives Angebot schnell zum kommerziellen Desaster. Es lohnt sich, das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen, zu verstehen, und gegebenenfalls Transparenz einzufordern.  Quelle: dapd
3. One size fits allEine flexible, uneingeschränkte Skalierung ist Trumpf. Die Begründung: Cloud Angebote basieren auf Virtualisierung, also einer vernünftigen Auslastung von Ressourcen, um die Kosten niedrig zu halten. Darum sollten Anwender darauf achten, daß sie Ressourcen gemäß ihrer individuellen Anforderungen frei skalieren können. Nur dann lassen sich weitreichende kommerzielle Vorteile erzielen. Quelle: dpa/dpaweb
4. Es gibt nur zwei Abrechnungsmodelle: "Pay as you go" oder LaufzeitenvertragFalsch. Die Lösung liegt in einer klugen Mischung aus beidem. Die Begründung: Es ist klar, dass das "Pay as you go", also ein bezugsabhängiges Abrechnungsmodell ohne Vertragsbindung, grundsätzlich teurer ist als eine vertraglich vereinbarte Abnahme von Leistungen. Sobald Anwender jedoch eine maximale Flexibilität oder stark schwankende Anforderungen erkennen, ist es lediglich ein Rechenbeispiel, welches Modell ihren Anforderungen am besten entspricht. Spielen der Faktor Flexibilität in Zukunft eine wesentliche Rolle, kann sich ein "Pay as you go"-Modell schnell rechnen.  Quelle: dpa
5. Cloud Services reduzieren ArbeitsplätzeFalsch. Durch die Nutzung von Coud Services entstehen neue Arbeitsplätze, beim Anbieter wie beim Anwender. Die Begründung: Die Nutzung von Cloud Services dient zunächst der Reduzierung von Bedarf und Kosten in der IT. Im Anschluss werden dadurch Ressourcen für hochwertige Aufgaben verfügbar gemacht, die bis dahin nicht oder nur extern bedient werden konnten. Damit führt die effektive und exzellente Unterstützung der Unternehmensprozesse durch die Cloud zu mehr Produktivität und damit zu mehr Geschäft– was zusätzliche Arbeitsplätze im Unternehmen schafft. Quelle: dapd
6. Die Cloud ist nur das Outsourcing von gesternFalsch. Jeder kann seine Cloud selbst betreiben. Die Begründung: Unternehmen können ihre Private Cloud im eigenen Hause betreiben und lediglich die Vorteile nutzen. Letztendlich bieten die verschiedenen Modelle der Cloud-Anbieter eine maximale Anpassung an den individuellen Bedarf der Anwender. So ist im Private Cloud Modell von Dimension Data auch vorgesehen, die Hardware im Rechenzentrum des Kunden zu platzieren. Anwender können hierbei die IT-Kontrollsoftware des Anbieters nutzen, welche Orchestrierung und Provisionierung sowie Reporting und Billing in einer einfachen Nutzeroberfläche zur Verfügung stellt. Das Hosted Private Cloud Modell hingegen sieht die Hardware in einem der Rechenzentren des Dienstleisters vor. Eine Kombination ist möglich, ebenso wie eine Kombination von Private Modellen und Pay as you go Modellen innerhalb der Public Services.   Quelle: REUTERS
7. Anforderungen weltweit tätiger Unternehmen kann die Cloud nicht bedienenFalsch. Verlässliche Anbieter liefern heute auf allen Kontinenten und in mehreren Rechenzentren global ausgerichtete Cloud-Angebote. Die Begründung: Verteilte Rechenzentren in jedem Kontinent sowie eine technologisch fortschrittliche Verwaltung der Cloudressourcen ermöglichen den Rollout von globalen Systemen innerhalb kürzester Zeit. Anwender sollten dabei sicherstellen, dass die SLA´s sowie die Supportmodelle des Anbieters zu ihnen passen und die eingesetzte Technologie sicher und verlässlich funktioniert. Wichtig ist, dass die Administration der verschiedenen geografischen Standorte zentral zur Verfügung stehen kann und dass an allen genutzten Standorten die entsprechenden Sicherheitsstandards eingehalten werden.  Quelle: dpa

In der Regel lehnen die Anbieter jede Haftung ab – selbst im Falle von Datenverlust. Es ist etwa nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Evernote egal, wie Evernote einen Schaden verursacht hat, haften muss das Unternehmen dafür nicht. Evernote schreibt, man garantiere nicht für die Sicherheit des Dienstes, Kunden würden ihn auf eigene Gefahr nutzen. So ähnlich formulieren es auch die Cloud-Anbieter GoogleDrive, iCloud und Dropbox.

Vor- und Nachteile des Cloud Computing

Nach deutschem Recht können Anbieter ihre Haftung allerdings nur begrenzen, wenn sie frei von Schuld oder leicht fahrlässig handeln. Geschieht etwas absichtlich oder grob fahrlässig, haften sie nach deutschem Recht weiter, auch wenn in den Geschäftsbedingungen etwas anderes steht. Skydrive und Evernote erklären das deutsche Recht ausdrücklich für anwendbar. Das heißt, die Haftungsausschlüsse, wie sie in den AGBs von Evernote formuliert sind, gelten nicht.

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