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Das Ende des Safe Harbour Abkommens Ein Risiko für kleine Unternehmen und Start-Ups

Das Ende des Safe Harbor Abkommen mit den USA stärkt den Datenschutz für EU-Bürger. Es könnte aber paradoxerweise dazu führen, dass noch mehr personenbezogene Daten im Internet gelagert werden.

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Wer beim Datenschutz gute Noten bekommt
Ist Datenschutz schon in Deutschland eine heikle Sache, sieht es in den USA noch viel kritischer aus: Die dortigen Ermittlungsbehörden wie die NSA haben durch den Patriot Act, der nach den Anschlägen des 11. September 2001 erlassen und kürzlich leicht abgemildert wurde, viel umfassendere Rechte und Befugnisse zur Abfrage von Daten von Privatpersonen. Und diese nutzen sie auch, während die Gesetze und Regulierungen im Bereich Datenmanagement und Datenschutz mit den technologischen Entwicklungen nicht mithalten können. Die Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) will mit ihrem regelmäßigen Datenschutz-Report „Who has your back“ auf dieses Problem aufmerksam machen. EFF untersucht 24 große IT- und Telekomunternehmen daraufhin, wie sie mit dem Thema Datenschutz umgehen. Quelle: dpa
Der Report bewertet einerseits, ob sich Firmen gegen teils willkürliche staatliche Überwachung wehren. Zudem wird die Transparenz bewertet, die Firmen darüber herstellen, ob und wie staatlichen Ermittlungsbehörden bei ihnen Zugriff auf Nutzerdaten fordern. Die EFF hat über vier Jahre die Praktiken großer Internet- und IT-Konzerne beobachtet und analysiert, ob die Firmen ihren Fokus eher auf den Schutz der Nutzerdaten oder eher auf die Kooperation mit staatlichen Ermittlern legen. Dabei konnten sie in den vergangenen vier Jahren eine Entwicklung feststellen. Quelle: AP
Während das Thema Datenschutz vor vier Jahren bei kaum einem Unternehmen auf der Agenda stand, hat nun – einige Snowden-, Wikileaks-Enthüllungen und Spähaffären später – laut EFF ein Umdenken eingesetzt: Viele Firmen veröffentlichen Reports über ihren Umgang mit Nutzerdaten und über Regierungsanfragen nach Nutzerdaten. Quelle: dpa
Die EFF hat die Entwicklungen damit aufgefangen, dass sie die Firmen nun unter anderem in der Kategorie des industrieweiten Standards vorbildlicher Praktiken bewerten. Ihre Kriterien im Überblick: 1. Unter dem erwähnten industrieweiten Standard verstehen die Aktivisten etwa, dass die Firma den Staat bei einer Datenanfrage nach einer offiziellen Vollmacht für den spezifischen Fall fragt. Außerdem wird erwartet, dass das Unternehmen einen Transparenzreport über staatliche Anfragen veröffentlicht und dass die Firma deutlich macht, wie sie mit den Regierungsanfragen formell verfährt. 2. In einer weiteren Kategorie wird geprüft, ob Internetfirmen die jeweiligen Nutzer einzeln informieren, wenn sie beziehungsweise ihre Daten von Regierungsanfragen betroffen waren. Als Best Practice Beispiel gelten die Firmen, die ihre Nutzer schon vor der Weitergabe über solche staatlichen Anfragen informieren, sodass diese sich juristisch zur Wehr setzen können. Quelle: dpa
3. Die Aktivisten checkten auch, ob Firmen bekannt machen, wie lange sie Nutzerdaten speichern. Es wurde dabei nicht bewertet, wie lange die Unternehmen IP-Logins, Übersichten über individuellen Datentransfer und auch eigentlich bereits gelöschte Daten speichern und für Ermittlungen verfügbar halten – es geht nur um die Transparenz. 4. Regierungen und staatliche Ermittlungsstellen fragen nicht nur Nutzerdaten an, teils verlangen sie von Internet- und Telekomkonzernen auch, unliebsame Nutzer zu blockieren oder Nutzeraccounts zu schließen. Für diese Praxis war zuletzt insbesondere Facebook kritisiert worden, das einige Insassen von Gefängnissen an der Eröffnung eines Accounts hinderte. Auch Informationen darüber honorierten die Aktivisten mit einer positiven Bewertung, wobei ihnen besonders Twitter in dieser Kategorie mit einem umfangreichen Report über Lösch-Gesuche positiv auffiel. 5. Unternehmen bekamen auch eine positive Bewertung, wenn sie sich im öffentlichen Diskurs gegen staatlich geduldete oder gar intendierte Hintertüren in Software und Netzwerken stellen. 21 von 24 untersuchten Firmen nehmen mittlerweile eine solche kritische Position gegenüber dem Überwachungsstaat ein. Quelle: dpa
Adobe hat laut den Aktivisten in den vergangenen Jahren alle Best Practice Standards übernommen, die in der Branche etabliert sind. Adobe verlangt von Ermittlungsbehörden eine explizite Erlaubnis, Daten von Nutzern anzufordern und bekennt sich zudem öffentlich dazu, keine Hintertüren in die eigene Software einzubauen. „Alle Regierungsanfragen für Nutzerdaten müssen bei uns durch den Vordereingang kommen“, schreibt Adobe in seinem Transparenzreport. Die EFF wertet eine solche starke Position gegen die früher gängige Praxis als bemerkenswert – unabhängig von der Wahrhaftigkeit. Quelle: AP
Triumph für Tim Cook. Apple erfüllt alle Kriterien der Aktivisten für möglichst große Transparenz im Bereich Datensicherheit. Der IT-Konzern lässt allerdings einige Hintertürchen offen, neben den Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, die ihm etwa durch Gerichte in Einzelfällen auferlegt werden können. Apple behält sich vor, Nutzer nicht über eine Datenabfrage zu informieren, wenn dies nach Einschätzung des Unternehmens gefährlich für das Leben oder die Unversehrtheit von Personen werden könnte. Dies lässt Raum zur Deutung. Quelle: REUTERS

Wenn die Politiker sich zieren, dann sprechen eben Richter Klartext. Seit knapp zwei Jahren wird über eine Modernisierung des sogenannten „Safe Harbor“ Abkommens verhandelt, mit dem personenbezogene Daten – sprich Kundeninformationen – unbürokratisch von Europa in die USA übermittelt werden. Nach 15 Jahren ist nun Schluss damit.

Die USA seien „kein sicherer Hafen“ für Daten, hat der Europäische Gerichtshof gerade entschieden. Berufung ist nicht möglich. Ein politischer Affront. Aber auch ein nötiger, nach all den Enthüllungen von NSA-Enthüller Edward Snowden. Die klarmachten, dass die US-Sicherheitsbehörden Ausländer als Freiwild sehen, deren Privatsphäre im Interesse der nationalen Sicherheit gern verletzt werden kann.

Der Richterspruch sei fast so schlimm, als ob das Unterseekabel zwischen den USA und Europa entzweigehackt worden wäre, schäumte der Washingtoner Think-Tank "Information Technology and Innovation Foundation" (ITIF) in einer ersten Reaktion.

Zustimmung zur Aussage: "Ich sehe meine Privatsphäre durch die Nutzung digitaler Technologien bedroht"

Denn die zwischen 4000 und 5000 US-Unternehmen, die bislang nach dem „Safe Harbor“ Abkommen Kundendaten zwischen Europa und den USA transportierten, müssen nun sicherstellen, dass sie das Einverständnis ihrer Kunden für den Transfer immer aktuell vorliegen haben. Und zeitnah auf das Zurückziehen dieser Einwilligung reagieren und damit verbundene Daten löschen.

Das wird teuer und ist vor allem eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechts- und IT-Abteilungen, Aufsichtsbehörden und die Ausrüster von Datenzentren wie Intel, HP oder EMC.

Facebook, Amazon, Apple und Google werden deshalb nicht untergehen. Auch wenn sie künftig die Kundendaten auf Rechnern in der EU speichern und eventuell nach Ländern trennen müssen. Sie sind darauf vorbereitet. Das Kleingedruckte in ihren Nutzervereinbarungen enthält bereits das Nötigste.  Notfalls muss im Zweifelsfall eine ausdrückliche zusätzliche Genehmigung eingeholt werden – für den Nutzer zusätzliche Klicks. „Wir erwarten keinen signifikanten Einfluss auf unsere Dienste für Privatkunden“, stellt Microsofts Chefjurist Brad Smith klar.

Schwieriger sieht es schon für mittelständische US-Unternehmen und international agierende Start-ups aus. Vor allem jene, die keinen direkten Kundenkontakt in Europa haben, sondern als Zulieferer für andere Dienstleister agieren. Die müssen sich absichern, dass ihre Auftraggeber Einverständnisklauseln ihrer Konsumenten haben. Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Auch die vielen Szenarien mit „Big Data“ und dem „Internet of Things“ müssen überdacht werden. Denn die sahen bislang die Analyse von Daten ohne große Limits vor.

Paradoxerweise könnte allerdings die neue Situation dazu führen, dass künftig noch mehr personenbezogene Daten online gespeichert werden. Denn Cloud Computing Dienstleister könnten als Zusatzleistung eine Absicherung gegen Datenschutz-Verstöße offerieren, was gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen den Weg in die Wolke plausibel macht. Das zieht wiederum deren Geschäftspartner nach.

Für die Politiker wird das Verhandeln über ein neues Abkommen jetzt noch schwieriger. Denn der Europäische Gerichtshof hat die nationalen Datenschutzbehörden gestärkt, die nun im Auftrag von EU-Bürgern entschieden gegen mögliche Verstöße vorgehen können. Im extremsten Fall müssten US-Unternehmen wie Facebook oder Google versichern, dass sie auf keinen Fall Daten von EU-Bürgern an US-Sicherheitsbehörden weitergeben. Das werden sie allerdings nicht garantieren können. 

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