Datenschutz Wer Ihre Daten hat und was Sie dagegen tun können

Seite 3/4

Auskunfteien und das Ausland

Dinge, die Google lieber geheim halten will
Google hat den Tablet-Markt verschlafenGoogles erster eigener Tablet-PC, das Nexus 7 (Foto), kam erst diesen Juli auf dem Markt. Damit schiebt sich Google in ein Terrain, auf dem sich schon einige Platzhirsche drängeln: Apple, Samsung, Amazon. Google wird es schwer haben, sich als Neuling unter diesen etablierten Anbietern  zu behaupten. Quelle: dpa
Google verschleiert seine DatensammeleiGoogle besitzt zwar eine Datenschutzrichtlinie, diese wird jedoch von der Europäischen Union bemängelt. Danach fehlen wichtige Informationen und eindeutige Formulierungen. So steht in der Datenschutzrichtlinie nicht deutlich, was das Unternehmen mit den Infos der User macht. Außerdem informiert Google nicht darüber, wie lange es bestimmte Informationen, wie Aufenthaltsorte, speichert. Quelle: dapd
Bei der Android-Vielfalt verzichten Hersteller auf UpdatesDas Google-Betriebssystem Android für Smartphones und Tablet-PCs gibt es für hunderte verschiedene Modelle. Das wirkt sich negativ auf das Update-Verhalten der Hersteller von Endgeräten aus. Seit der Android-Einführung 2008 gab es zehn verschiedene Updates. Diese müssen die Hersteller auf jedes ihrer einzelnen Smartphone- und Tablet-Modelle anpassen. Das ist aufwendig, wodurch die neuen Versionen meist unter den Tisch fallen lassen werden. Derzeit ist Android 2.3 von Dezember 2010 immer noch die am meisten verbreitetste Version. Quelle: dapd
Der Aufwand ist zu groß, unerwünschte Suchergebnisse zu löschenEs kommt vor, dass Menschen bei Google etwas über sich persönlich finden, was sie dort nicht gerne sehen. Dagegen etwas zu unternehmen, ist schwierig. Die Suchergebnisse basieren auf berechneten Algorithmen. Je öfter etwas im Internet erwähnt wird, desto eher findet man es bei Google. Es ist sehr aufwendig, etwas aus den Google-Ergebnissen zu löschen und meist mit rechtlichen Schritten verbunden. Dabei muss vor allem erst der Text, das Bild oder das Video von dem Server gelöscht werden, auf den die Information gespielt wurde. Dann kann es noch bis zu neun Monate dauern, ehe die Info auch aus der Google-Suche verschwindet. Quelle: dpa
Apple-Maps könnte Google bald einholenApple hat sich entschieden beim neuen iPhone 5 (Foto) auf die vorinstallierte Google-Maps-App zu verzichten. Stattdessen findet sich auf dem Handy ein eigenes Kartenprogramm. Die weist im Vergleich zu Google Maps war einige Schwächen auf, doch Experten sind sich sicher, dass Apple bald nachlegen wird – und Google so einholen oder gar überholen könnte. Quelle: REUTERS
Die Arbeit der Google-AngestelltenVolleyballplatz, Bowlingbahn, Gemüsegarten – das Google-Hauptquartier bietet zahlreiche Annehmlichkeiten. Mit ähnlichen Dingen warten auch manche europäische Zweigstellen auf. Experten werfen dem Unternehmen vor, so Mitarbeiter länger an ihrem Arbeitsplatz halten zu wollen und zu Überstunden zu bewegen. Quelle: dapd
Google steht beim Online-Shopping hinten anGoogle ist bei Online-Shoppern nicht die erste Wahl. Laut einer Studie von Forrester Research hat fast ein Drittel der Konsumenten bei ihrem letzten Online-Einkauf als erste Adresse Amazon (Foto) angesteuert. Bei Google waren es gerade mal 13 Prozent. Quelle: dpa

Im Sommer 2012 wurde bekannt, dass die Schufa auch soziale Netzwerke für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit mit einbeziehen wollte. Massive Kritik von Verbraucherschützern und Politikern folgte. Das Vorgehen wurde als Grenzüberschreitung bei der Erfassung persönlicher und geschützter Daten bewertet. Daraufhin nahm man seitens der Schufa wieder Abstand von den Plänen.
Die Schufa hat insgesamt etwa 479 Millionen Einzeldaten von 66,2 Millionen Menschen erfasst. Auf Basis all dieser Angaben, wird die Kreditwürdigkeit mit einem Prozentwert ermittelt. Nicht nur bei der Aufnahme von Krediten muss die Schufa-Auskunft vorgelegt werden. Auch immer mehr Vermieter wollen Einsicht in diese Unterlage eines potentiellen Mieters, ehe es zum Vertragsabschluss kommt. Negative Vermerke müssen allerdings nach vier Jahren wieder gelöscht werden. Schon deshalb kann es sich lohnen, mindestens einmal im Jahr die Schufa-Daten anzufordern. Denn auch die ist einmal im Jahr kostenlos, sofern sich auf in einer schriftlichen Anfrage konkret auf das Bundesdatenschutzgesetz bezogen wird. Passiert das nicht, werden 18,50 Euro für eine Bonitätsauskunft fällig.

Mit diesen Angriffsmethoden arbeitet Anonymous


Neben der Schufa sind Auskunfteien wie Arvato Infosorce, Accumio Finance Services, Brügel, Boniversum oder Deltavista aktiv. Diese Wirtschaftsauskunfteien sammeln öffentliche Daten und verkaufen sie an Unternehmen. Die Informationen wiederum werden aus dem Internet generiert. Telefonbücher, Web-Profile und Netzwerke sind beim sogenannten „Targeting“ wertvolle Quellen. An diesem lukrativen Geschäft sind inzwischen über tausend Unternehmen alleine in Deutschland beteiligt - und auch die staatlichen Behörden verdienen mit. Laut Artikel 32, Abschnitt 3 des Meldegesetzes sind Gemeinden berechtigt, Meldedaten an Adressbuchverlage weiterzuvermitteln, sofern dem nicht eindeutig vom Bürger widersprochen wurde. Und die Befugnisse des Staates soll noch weiter gehen. Mit einer Novelle des Meldegesetzes, sollen Einwohnermeldeämter künftig die Daten auch zu Werbezwecken weitergeben dürfen.

Im Ausland
Desweiteren werden Weltenbummler und Geschäftsreisende zum Beispiel bei jeder Einreise in die USA gezwungen Fotos und Fingerabdrücke bei Homeland Security abzugeben. Außerdem dürfen die USA laut SWIFT-Abkommen Kontobewegungen einsehen. Eine Begründung dafür müssen sie nicht ablegen.

Wie Homeland Security dürfen auch in Deutschland die Ermittlungsbehörden beim Datensammeln relativ weit gehen. Besteht ein konkreter Verdacht gegen eine Person dürfen Funkzellen abgefragt werden. Zu diesem Zweck geben die Provider dann alle Informationen aller Handys gemessen an einem bestimmten Zeitraum frei. Wer von den polizeilichen Ermittlungen nicht betroffen ist, muss über die Datenerhebung nicht extra informiert werden.
Außerdem bieten auch die Social-Networks den Behörden eine Möglichkeit der Zusammenarbeit an. Unter der Webadresse www.facebook.com/records können Polizeibehörden eine Abfrage der von Facebook gespeicherten Bestands- und Verkehrsdaten beantragen. Dafür muss derjenige, der anfragt, lediglich eine E-Mailadresse mit einer deutschen Polizeibehörde eintippen. Daraufhin geht eine automatische Antwortmail mit einem Link heraus, über den man anschließend auf ein internes Facebook-Portal für die Abfrage von Bestands- und Nutzungsdaten gelangt. Hier muss die Anfrage dann konkreter ausformuliert werden. Zusätzlich hat Facebook für Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ein Formular zum Anfordern von Daten eines Facebook-Profils sowie ein gesondertes Formular zur Offenlegung von Daten in Notfällen entwickelt.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%