So konkret die Planungen bei der Ausstellung neuer Impfnachweise bei der Erst- oder Zweitimpfung sind, so vergleichsweise vage sind sie bei der Frage, wie all jene Menschen, die bis zum Start der CovPass-App bereits zweimal geimpft wurden, ihren digitalen Nachweis noch nachträglich erhalten können. Mitte Mai war laut dem Robert-Koch-Institut gut ein Drittel (36,5 Prozent) der Bevölkerung in Deutschland mindestens einmal, knapp elf Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.
Von rund 90 Prozent der in Impfzentren doppelt Geimpften, heißt es beim BMG, sind die Kontaktdaten in den Zentren gespeichert. Diesen könne man den Ausdruck des digitalen Nachweises nachträglich per Post schicken. Allerdings fehle dazu bisher die nötige Rechtsgrundlage. Eine entsprechende Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat sowie durch den Bundesdatenschutzbeauftragten vorausgesetzt, sei der Postversand aber keine unüberwindliche Aufgabe.
Als schwieriger, weil organisatorisch aufwendiger, gilt die Nachausstellung der Nachweise für bei Haus- und Fachärzten bereits durchgeimpfte Personen. „Die alle noch mal in die Praxis zu schicken, könnte für viele Ärzte zu viel Zusatzarbeit bedeuten“, heißt es im Kreis der CovPass-Verantwortlichen. Eine Option sei daher, dass Menschen, die schon geimpft sind, ihren WHO-Impfpass oder die Impfdokumente aus der Praxis in Apotheken vorlegen.
Auch dort soll es dann möglich sein, das digitale Dokument über eine gesicherte Onlineverbindung zu erzeugen und auszudrucken. Entsprechende Verhandlungen mit den Apothekerverbänden liefen schon, heißt es im BMG. „Wir gehen aber davon aus, dass der Weg über die Apotheken eher der Ausnahmefall sein wird.“
Ebenfalls bereits weit gediehen sind die Vorbereitungen, die Ergebnisse von Corona-Tests direkt in die CovPass-App zu übertragen. Die Entwickler wollen sich dazu an die digitale Datenplattform andocken, die für die Corona-Warn-App bereits etabliert ist. Darüber werden heute die Ergebnisse von PCR- sowie Schnelltests aus den Labors in die Apps übermittelt. „So wie wir die Testergebnisse aus der Warn-App übernehmen“, erklärt ein Entwickler „wird es umgekehrt aber auch möglich sein, ‚unseren‘ Impfnachweis, statt im ‚CovPass‘, auch in der Warn-App zu speichern.“
Wer bestätigt die überstandene Erkrankung?
Bleibt die Frage, wie all jene Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, die Gesundung im CovPass dokumentiert bekommen? Da klingen die Planungen des BMG und der Plattform-Entwickler bis dato noch am wenigsten konkret: Auf Anfrage heißt es mal, die „Gesundschreibung“ erfolge durch den Arzt, der die Krankheit festgestellt habe. Dann wieder soll der Nachweis eines negativen PCR-Tests nach der Erkrankung als Beleg reichen.
Und wie mit jenen Personen verfahren werden soll, die nach einem positiven PCR-Test vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt und nach der zweiwöchigen Quarantäne wieder für „gesundet“ erklärt wurden, auch darüber scheinen die Ministerialen noch zu grübeln. Eine klare Antwort auf die entsprechende Anfrage blieb das BMG jedenfalls bis dato schuldig.
Aber bis Ende Juni ist ja noch etwas Zeit – und notfalls kommt der Gesundungsnachweis im CovPass eben mit „geringfügigen Verzögerungen“.
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