Digitaler Impfpass: „Wie die Jagd auf ein bewegliches Ziel“
Bald bekommt das gelbe Büchlein eine digitale Ergänzung: den CovPass.
Foto: dpaDer Begriff ist neu. Und auch inhaltlich steckt mehr im digitalen Impfnachweis, als von vielen erwartet. Den computerlesbaren Impfbeleg will die Bundesregierung bis zu den Sommerferien unter dem neuen Namen „CovPass“ allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Ergänzung zum gelben Impfbuch der WHO ausstellen. Tatsächlich soll der neue digitale Beleg, anders als das alte Papierbüchlein, nicht bloß dokumentieren, dass und womit Menschen gegen Covid geimpft sind. Zusätzlich soll er auch belegen, ob sie negativ auf das Coronavirus getestet wurden oder bereits von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.
Die entsprechenden Nachweise im digitalen Zertifikat sollen seinen Nutzern quarantänefreie Privat- oder Geschäftsreisen in der EU ermöglichen, aber auch Einkaufsbummel ohne vorherige Schnelltests oder Besuche in Restaurants oder Museen. Weil all das künftig nicht allein Geimpften, sondern auch Gesundeten oder Getesteten erlaubt sein soll, heißt der Nachweis nun nicht mehr bloß „Impfpass“, sondern – umfassender – „CovPass“. Das bestätigten in der vergangenen Woche hochrangige Vertreter aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Berlin.
Das Mehr an Funktionen bereitet den Verantwortlichen allerdings auch Kopfzerbrechen. So waren die Erfassung von Testergebnissen sowie einer ausgeheilten Covid-Erkrankung im ursprünglichen Entwicklungsauftrag des BMG für den digitalen Impfnachweis gar nicht enthalten. Den Auftrag hatte das Ministerium Anfang März an ein Konsortium aus dem IT-Konzern IBM, dem Datensicherheitsspezialisten Ubirch, der Digitalgenossenschaft GovDigital sowie dem IT-Dienstleister Bechtle vergeben. Grundlage war ein Beschluss der EU-Regierungschefs von Ende Januar, europaweit digital lesbare Impfdokumente einzuführen.
Kurz nach der deutschen Auftragsvergabe beschloss allerdings dann die EU-Kommission in Brüssel, nicht bloß Impfungen mit dem gemeinsamen, länderübergreifend gültigen Nachweis zu erfassen, sondern auch überstandene Erkrankungen und negative Tests – und das BMG musste seinen gerade an das Konsortium erteilten Auftrag kurzfristig erweitern.
„Allenfalls geringfügige Verzögerungen“
Knapp zwei Monate später sehen sich die Beteiligten dennoch „wie erhofft im Zeitplan“, heißt es aus dem Kreis der Entwickler. „Spätestens Ende Juni werden wir den ‚CovPass‘ fertig haben“, versichert ein Verantwortlicher. Um dann allerdings einzuschränken, „dass das mindestens für die Funktion Impfnachweis gilt“. Bei der Erfassung negativer Corona-Tests beziehungsweise dem Nachweis einer durchlaufenen Covid-19-Erkrankung könne es „allenfalls zu geringfügigen Verzögerungen kommen.“
Tatsächlich ähnelt der Versuch, den elektronischen Nachweis termingerecht fertig zu entwickeln, der Jagd auf ein bewegliches Ziel. Denn noch immer ist nicht endgültig geklärt, welche Informationen im Einzelnen in dem digitalen Dokument gespeichert sein sollen und wie die einzelnen Datenfelder spezifiziert sind. Die entsprechenden Verhandlungen darüber zwischen dem Europaparlament und dem Ministerrat, der die Regierungen der EU-Länder vertritt, laufen noch.
Gleichzeitig aber schrauben die Entwickler bereits an der technischen Plattform, mit deren Hilfe die Daten erfasst und ausgetauscht werden sollen. „Alle paar Tage bekommen wir wieder neue Details aus Brüssel, die wir in unsere Systeme einarbeiten müssen,“ sagt einer der verantwortlichen Entwickler. Dass der Zeitplan Ende Juni daran scheitern könne, glaubt er indes nicht. Die Technik laufe ja schon, die ersten Test zur Ausgabe von Zertifikaten seien bereits erfolgreich abgeschlossen. Nun gehe es darum, Impfzentren und Arztpraxen an die Plattform anzuschließen. Die Arbeiten seinen „unter Hochdruck im Gange“, heißt es aus dem Konsortium.
Nachweis aus dem Browser
Sie sind allerdings alles andere als trivial. Immerhin gibt es nicht bloß mindestens 15 unterschiedliche IT-Systeme, die in den Impfzentren der Länder genutzt werden. Daneben existiert eine niedrige dreistellige Zahl sogenannter Praxisverwaltungsprogramme, die in jenen Haus- und Facharztpraxen laufen, die inzwischen in die Impfkampagne eingebunden sind. Idealerweise ließen sich die Daten der Geimpften von dort aus direkt in die CovPass-Zertifikate übertragen.
Doch dass jedes Praxisprogramm bis Ende Juni direkt mit dem zentralen Zertifikateservice des Bundes verknüpft ist, gilt als ausgeschlossen. Mindestens aber, so die Planung im BMG, werde es von jeder Praxis aus möglich sein, die digitalen Belege für die Geimpften über eine gesicherte Browserverbindung auszustellen und das Nachweisblatt in der Praxis auszudrucken.
Die mit einem Kryptoschlüssel als gültig signierten Informationen werden auf dem Nachweisbogen in Form eines QR-Codes gespeichert. Den können die Geimpften dann als Papierbeleg mit auf die Reise nehmen – anstelle des gelben Impfbuchs, oder zusätzlich dazu. Oder sie scannen den Code und speichern ihn im Smartphone in der neuen CovPass-App oder der Corona-Warn-App. Die soll künftig auch alle CovPass-Daten erfassen und beispielsweise bei Grenzübertritten oder beim Check-In am Flieger anzeigen können.
So konkret die Planungen bei der Ausstellung neuer Impfnachweise bei der Erst- oder Zweitimpfung sind, so vergleichsweise vage sind sie bei der Frage, wie all jene Menschen, die bis zum Start der CovPass-App bereits zweimal geimpft wurden, ihren digitalen Nachweis noch nachträglich erhalten können. Mitte Mai war laut dem Robert-Koch-Institut gut ein Drittel (36,5 Prozent) der Bevölkerung in Deutschland mindestens einmal, knapp elf Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.
Von rund 90 Prozent der in Impfzentren doppelt Geimpften, heißt es beim BMG, sind die Kontaktdaten in den Zentren gespeichert. Diesen könne man den Ausdruck des digitalen Nachweises nachträglich per Post schicken. Allerdings fehle dazu bisher die nötige Rechtsgrundlage. Eine entsprechende Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat sowie durch den Bundesdatenschutzbeauftragten vorausgesetzt, sei der Postversand aber keine unüberwindliche Aufgabe.
Als schwieriger, weil organisatorisch aufwendiger, gilt die Nachausstellung der Nachweise für bei Haus- und Fachärzten bereits durchgeimpfte Personen. „Die alle noch mal in die Praxis zu schicken, könnte für viele Ärzte zu viel Zusatzarbeit bedeuten“, heißt es im Kreis der CovPass-Verantwortlichen. Eine Option sei daher, dass Menschen, die schon geimpft sind, ihren WHO-Impfpass oder die Impfdokumente aus der Praxis in Apotheken vorlegen.
Auch dort soll es dann möglich sein, das digitale Dokument über eine gesicherte Onlineverbindung zu erzeugen und auszudrucken. Entsprechende Verhandlungen mit den Apothekerverbänden liefen schon, heißt es im BMG. „Wir gehen aber davon aus, dass der Weg über die Apotheken eher der Ausnahmefall sein wird.“
Ebenfalls bereits weit gediehen sind die Vorbereitungen, die Ergebnisse von Corona-Tests direkt in die CovPass-App zu übertragen. Die Entwickler wollen sich dazu an die digitale Datenplattform andocken, die für die Corona-Warn-App bereits etabliert ist. Darüber werden heute die Ergebnisse von PCR- sowie Schnelltests aus den Labors in die Apps übermittelt. „So wie wir die Testergebnisse aus der Warn-App übernehmen“, erklärt ein Entwickler „wird es umgekehrt aber auch möglich sein, ‚unseren‘ Impfnachweis, statt im ‚CovPass‘, auch in der Warn-App zu speichern.“
Wer bestätigt die überstandene Erkrankung?
Bleibt die Frage, wie all jene Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, die Gesundung im CovPass dokumentiert bekommen? Da klingen die Planungen des BMG und der Plattform-Entwickler bis dato noch am wenigsten konkret: Auf Anfrage heißt es mal, die „Gesundschreibung“ erfolge durch den Arzt, der die Krankheit festgestellt habe. Dann wieder soll der Nachweis eines negativen PCR-Tests nach der Erkrankung als Beleg reichen.
Und wie mit jenen Personen verfahren werden soll, die nach einem positiven PCR-Test vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt und nach der zweiwöchigen Quarantäne wieder für „gesundet“ erklärt wurden, auch darüber scheinen die Ministerialen noch zu grübeln. Eine klare Antwort auf die entsprechende Anfrage blieb das BMG jedenfalls bis dato schuldig.
Aber bis Ende Juni ist ja noch etwas Zeit – und notfalls kommt der Gesundungsnachweis im CovPass eben mit „geringfügigen Verzögerungen“.
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